Versicherungsschutz aus der privaten Krankenversicherung besteht auch für den Erwerb von Hörgeräten.
Das Amtsgericht Rottweil hat mit Datum vom 30. Januar 2018, Az. 2 C 102/19, rechtskräftig festgestellt, dass Versicherungsschutz aus der privaten Krankenversicherung auch für den Erwerb von Hörgeräten besteht. Hierauf weist Rechtsanwältin Aylin Pratsch von der Fachkanzlei für Versicherungsrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft im Rahmen einer Rechtsprechungsübersicht hin.
Im vorliegenden Verfahren hatte die beklagte private Krankenversicherung Leistungen für den Erwerb eines Hörgerätes abgelehnt. Die Versicherung begründete dies damit, dass keine medizinische Notwendigkeit der gewählten Heilbehandlung bestünde. Darüber hinaus liege überhaupt keine Krankheit vor.
Das Amtsgericht Rottweil verurteilte gleichwohl die Versicherung und erklärte nach Einholung eines Sachverständigengutachtens, dass bei dem Versicherungsnehmer eine Hörstörung mit Schwerhörigkeit und Tinnitus vorliege. Auch sei die medizinische Behandlung dieser Krankheit notwendig, weil das Hörgerät zur Wiederherstellung des grundlegenden Sprachverständnisses dient. Da hierbei auch die soziale und berufliche Situation des Versicherungsnehmers zu berücksichtigen sei, sei für eine Beschränkung des Versicherungsschutzes kein Raum, so das Amtsgericht.
Das Verfahren bestätigt nach Ansicht von Rechtsanwältin Pratsch von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft die insgesamt versichertenfreundliche Ausgangslage. „Die Urteilsbegründung zeigt, dass die Argumentation einer Versicherung, wonach Schwerhörigkeit bereits keine Krankheit und der Einsatz von Hörgeräten keine medizinische Behandlung darstelle, schlicht falsch ist. Erfreulich ist, dass dies in dem vorliegenden Fall schließlich auch die private Krankenversicherung eingesehen und die gegen das Urteil eingelegte Berufung zurückgenommen hat.“
Rechtsanwältin Pratsch empfiehlt daher Versicherungsnehmern, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft zeitnah fachanwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.