Der Fahrradversicherer Andsafe AG hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ein Anerkenntnis eines Fahrraddiebstahl-Versicherungsfalls erklärt, nachdem dieser zuvor ein viertel Jahr nicht geleistet hatte.
Unsere Mandantschaft hatte im Oktober 2023 eine Fahrradversicherung bei dem Fahrradversicherer Andsafe AG abgeschlossen.
Fahrraddiebstahl
Bereits 2 Tage später wurde das Fahrrad unseres Mandanten gestohlen. Unsere Mandantschaft meldete den Schadensfall. Gleichwohl erkannte die Versicherung den Versicherungsfall nicht an. Der Betroffene wandte sich daraufhin hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft.
Aufforderungsschreiben von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft
Der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht, Christian Luber, LL.M., M.A., kam nach einer Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft sein dürfte und begründete dies gegenüber Andsafe.
Die Reaktion des Fahrradversicherers erfolgte prompt: Vier Wochen später erklärte die Versicherung das Anerkenntnis der Forderung. „Für unsere Mandantin ist dies natürlich ein erfreuliches Ergebnis. Es ist zwar nicht nachvollziehbar, warum Andsafe überhaupt die ordnungsgemäße Bearbeitung des Schadensfalls verweigerte. Letztlich ist aber von Bedeutung, dass wir unserem Mandanten zu seinem Recht verhelfen konnten,“ so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A.,