Bayerische Lebensversicherung zahlt Berufsunfähigkeitsrente an Versicherte wegen Meningitis

Die Bayerische Lebensversicherung AG zahlt einer Versicherungsnehmerin aufgrund einer schweren Meningitiserkrankung eine Berufsunfähigkeitsrente, nachdem sie zuvor die Zahlung eingestellt hatte.

Die Versicherungsnehmerin AG hatte Anfang 2019 eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Bayerische Lebensversicherung AG abgeschlossen. Anfang 2020 erkrankte sie an einer schweren Meningitiserkrankung und war seitdem berufsunfähig.

Antrag aus Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Bayerische Lebensversicherung AG

Die Versicherungsnehmerin beantragte daher Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Bayerische Lebensversicherung AG erkannte den Anspruch auch an und leistete bis Mitte 2021. Zu diesem Zeitpunkt nahm die Versicherungsnehmerin ihre Tätigkeit mit 75 % wieder auf. In den folgenden Monaten stellte sich jedoch heraus, dass dieser Umfang nicht mehr möglich war. Obwohl sie ihre Tätigkeit weiter reduzierte, weigerte sich die Versicherung, die Zahlungen wieder zu erbringen.

Ablehnung der Bayerische Lebensversicherung AG

Im Februar 2023 lehnte die die Bayerische Lebensversicherung AG den Antrag somit mit der Begründung ab, dass ihre Versicherungsnehmerin nicht zu mindestens 50 % berufsunfähig sei. Daher wandte sich die Versicherungsnehmerin hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte, bundesweit tätige Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft.

Prüfung durch L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft

Die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Rechtsanwältin Aylin Kempf, kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass der Anspruch bestand und daher die Bayerische Lebensversicherung AG zahlungspflichtig war. Sie forderte die Bayerische Lebensversicherung AG zur Zahlung auf und begründete ausführlich den Anspruch.

Anerkenntnis durch Bayerische Lebensversicherung AG

Zwei Wochen später erklärte die Bayerische Lebensversicherung AG das Anerkenntnis, die ausstehenden Beträge zu zahlen und die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente zukünftig aufzunehmen.

 „Für unsere Mandantin ist dies eine erfreuliche Wendung. Für uns als Rechtsanwälte von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft bestätigt dies, dass man bereits außergerichtlich zum Erfolg kommen und den Mandanten somit langwierige Prozesse ersparen kann,“ freut sich Rechtsanwältin Aylin Kempf.

Über die Kanzlei

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

 

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft

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