Ihre Spezialisten für Berufsunfähigkeit
Wir sind spezialisiert auf die Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung!
Die Versicherung möchte Ihren Vertrag kündigen oder diesen anfechten?
Sie sind berufsunfähig geworden. Auf Ihren Leistungsantrag hin will die Versicherung den Vertrag kündigen oder anfechten?
Sie haben Wochen auf eine Entscheidung gewartet, doch statt einer Auszahlung erhalten Sie plötzlich ein Schreiben Ihrer Versicherung: Der Vertrag soll gekündigt oder angefochten werden. Angeblich haben Sie bei Vertragsabschluss Krankheiten verschwiegen oder falsche Angaben gemacht, so der Vorwurf der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Das passiert häufiger, als man denkt – und nicht immer ist das Vorgehen der Versicherung rechtens.

Christian Luber, LL.M., M.A.
Partner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Unser Ansatz
L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist als Fach- und Spezialkanzlei für Versicherungsrecht eine inhabergeführte, auf dem Gebiet des Versicherungsrechts tätige Fachkanzlei.
Die beiden Kanzleiinhaber betreuen Mandate stets gemeinschaftlich. Dieses fast ausschließliche Alleinstellungsmerkmal ist zwar in erheblichem Maße arbeitsintensiv, gewährleistet aber die bestmögliche Mandatsbetreuung. Beide Rechtsanwälte verfügen jeweils über besondere Stärken, die sie entsprechend in das Mandat einbringen können.
Häufige Gründe für Anfechtung oder Kündigung durch den BU-Versicherer
Die Argumente der Versicherungen
Wenn Versicherungen die Leistung verweigern oder den Vertrag beenden möchten, berufen sie sich häufig auf folgende Gründe:
- Falschangaben im Versicherungsantrag: Hierbei wird dem Versicherungsnehmer vorgeworfen, bei Vertragsabschluss unzutreffende oder unvollständige Angaben gemacht zu haben, insbesondere in Bezug auf den Gesundheitszustand. Dies kann sowohl vorsätzlich als auch fahrlässig geschehen sein.
- Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht: Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, alle ihm bekannten, gefahrerheblichen Umstände, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Unterlässt er dies, kann der Versicherer unter bestimmten Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten oder diesen anfechten.
- Arglistige Täuschung: Unterstellt die Versicherung dem Versicherungsnehmer, dass er bewusst und mit Täuschungsabsicht falsche Angaben gemacht oder wesentliche Informationen verschwiegen hat, kann sie den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Dies setzt jedoch voraus, dass der Versicherer die Arglist nachweisen kann.
Es ist wichtig zu wissen, dass Versicherungen diese Maßnahmen nicht willkürlich ergreifen können. Für eine wirksame Anfechtung oder Kündigung müssen strenge gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sein. Zudem sind die Versicherer verpflichtet, den Versicherungsnehmer vor Vertragsabschluss deutlich und in Textform über die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung zu belehren. Fehlt eine solche Belehrung oder ist sie unzureichend, kann dies die Rechte des Versicherers erheblich einschränken.
In vielen Fällen stellt sich heraus, dass die Vorwürfe der Versicherung unbegründet sind oder formale Fehler vorliegen. Daher ist es entscheidend, bei Erhalt eines entsprechenden Schreibens der Versicherung umgehend rechtlichen Rat einzuholen, um die eigenen Ansprüche zu wahren.
3 Schritte: So setzen wir uns für Ihre Berufsunfähigkeitsrente ein
Versicherer kündigen oder fechten Verträge oft mit komplexen Argumenten an. Diese Maßnahmen sind jedoch nicht immer rechtlich fundiert. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung, um die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs oder einer Klage gegen die Anfechtung oder Kündigung zu prüfen.
- 1
Kostenfrei Kontakt aufnehmen
Sie erhalten ein Schreiben Ihrer Versicherung? Senden Sie es uns zu – wir schauen uns den Fall unverbindlich an und prüfen die nächsten Schritte.
- 2
Prüfung des Sachverhalts
Unsere Spezialisten analysieren, ob die Anfechtung oder Kündigung wirksam ist. Sie erhalten von uns eine erste Einschätzung zu Ihren Chancen und möglichen Schritten.
- 3
Nächste Schritte besprechen
Je nach Ergebnis besprechen wir die nächsten Schritte. Wenn die Kündigung oder Anfechtung unzulässig ist, setzen wir Ihre Rechte durch – sei es durch Verhandlungen, Einspruch oder notfalls Klage. Auch die Frage der Kosten und Unterstützung durch eine Rechtsschutzversicherung klären wir mit Ihnen.
Vereinbaren Sie Ihre kostenfreie Erstberatung!
Kontaktieren Sie uns via E-Mail oder Kontaktformular. Profitieren Sie von unserer kostenlosen Erstberatung dank unserer umfassenden Erfahrung mit Versicherungsfällen. Unser Kanzleisitz befindet sich in München. An den weiteren Orten sind wir zwar nicht mit einem Büro vertreten, wir vertreten Sie aber an Ihrem Wohnort in ganz Deutschland und sind unter den folgenden regionalen Servicenummern erreichbar.
München (Kanzleisitz)
Tel: 089 999 533 450
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