Bayerische Beamtenkrankenkasse verweigert Kostenübernahme für Entgiftung eines Versicherten

Die Bayerische Beamtenkrankenkasse hat einem Versicherungsnehmer die Kostenübernahme für die Entgiftung im Zusammenhang mit einer Alkoholabhängigkeit verweigert.

Der Mandant von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft hatte 2008 eine Private Krankenversicherung bei der Bayerischen Beamtenkrankenkasse abgeschlossen. Im Juni 2017 beantragte er bei der Versicherung Kostenübernahme für einen stationären Alkoholentzug.  Die Versicherung lehnte die Zahlung allerdings mit der Begründung ab, dass die Deutsche Rentenversicherung für die Kostenübernahme bei Entziehungsmaßnahmen zuständig sei.

Der Versicherungsnehmer war mit der Entscheidung der Bayerischen Beamtenkrankenkasse nicht einverstanden und wandte sich hilfesuchend an Rechtsanwältin Aylin Pratsch von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. „Nach Prüfung gelangten wir zu dem Ergebnis, dass die Entscheidung der Versicherung fehlerhaft sein dürfte“, so Rechtsanwältin Aylin Pratsch. „Dies gilt zumindest für diejenigen Kosten, die für die Entgiftung entstanden sind. Denn Alkoholismus ist als Krankheit anerkannt, sodass medizinische Maßnahmen, die für die Behandlung der Alkoholabhängigkeit notwendig sind, von der Krankenversicherung zu übernehmen sind“.

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft haben daher das Mandat übernommen und die Bayerische Beamtenkrankenkasse aufgefordert, den bestehenden Anspruch des Versicherungsnehmers anzuerkennen. „Wir sind zuversichtlich, bereits außergerichtlich eine Einigung mit der Versicherung herbeiführen zu können“.

Rechtsanwältin Pratsch empfiehlt daher Versicherungsnehmern, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft zeitnah fachanwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.

Über die Kanzlei

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

 

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