Die Bayerische Beamtenkrankenkasse hat einem Versicherungsnehmer die Kostenübernahme für die Entgiftung im Zusammenhang mit einer Alkoholabhängigkeit verweigert.
Der Mandant von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft hatte 2008 eine Private Krankenversicherung bei der Bayerischen Beamtenkrankenkasse abgeschlossen. Im Juni 2017 beantragte er bei der Versicherung Kostenübernahme für einen stationären Alkoholentzug. Die Versicherung lehnte die Zahlung allerdings mit der Begründung ab, dass die Deutsche Rentenversicherung für die Kostenübernahme bei Entziehungsmaßnahmen zuständig sei.
Der Versicherungsnehmer war mit der Entscheidung der Bayerischen Beamtenkrankenkasse nicht einverstanden und wandte sich hilfesuchend an Rechtsanwältin Aylin Pratsch von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. „Nach Prüfung gelangten wir zu dem Ergebnis, dass die Entscheidung der Versicherung fehlerhaft sein dürfte“, so Rechtsanwältin Aylin Pratsch. „Dies gilt zumindest für diejenigen Kosten, die für die Entgiftung entstanden sind. Denn Alkoholismus ist als Krankheit anerkannt, sodass medizinische Maßnahmen, die für die Behandlung der Alkoholabhängigkeit notwendig sind, von der Krankenversicherung zu übernehmen sind“.
L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft haben daher das Mandat übernommen und die Bayerische Beamtenkrankenkasse aufgefordert, den bestehenden Anspruch des Versicherungsnehmers anzuerkennen. „Wir sind zuversichtlich, bereits außergerichtlich eine Einigung mit der Versicherung herbeiführen zu können“.
Rechtsanwältin Pratsch empfiehlt daher Versicherungsnehmern, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft zeitnah fachanwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.