Ihre Spezialisten für Berufsunfähigkeit

Wir sind spezialisiert auf die Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung!

Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht in Pflege und Gesundheitsfachberufen

Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht in Pflege und Gesundheitsfachberufen: Wenn Schichtdienst, Rücken und Psyche nicht mehr mitmachen

Sie arbeiten in der Kranken- oder Altenpflege, als Physiotherapeutin, im Rettungsdienst oder als Medizinische Fachangestellte und können Ihren Beruf nicht mehr ausüben, doch Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht? Versicherer unterschätzen häufig die körperliche und seelische Last dieser Berufe. L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte prüft Ihre Ablehnung als Fachkanzlei für Versicherungsrecht kostenfrei und setzt Ihre BU-Rente bundesweit durch.

Erfahrungen & Bewertungen zu L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft
Lächelnde Frau in einem beleuchteten Raum.

Aylin Kempf, geb. Pratsch
Partnerin

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Versicherungsrecht
 

Porträt eines Mannes mit Brille und Bart.

Christian Luber, LL.M., M.A.
Partner

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Unser Ansatz

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft mbB ist als Fach- und Spezialkanzlei für Versicherungsrecht eine inhabergeführte, auf dem Gebiet des Versicherungsrechts tätige Fachkanzlei.

Die beiden Kanzleiinhaber betreuen Mandate stets gemeinschaftlich. Dieses fast ausschließliche Alleinstellungsmerkmal ist zwar in erheblichem Maße arbeitsintensiv, gewährleistet aber die bestmögliche Mandatsbetreuung. Beide Rechtsanwälte verfügen jeweils über besondere Stärken, die sie entsprechend in das Mandat einbringen können.

Pflegeberufe im Leistungsfall: doppelt belastet, doppelt geprüft

Pflege- und Gesundheitsfachberufe vereinen zwei Belastungen, die in kaum einem anderen Berufsfeld so eng zusammenkommen. Körperlich heißt das Lagern, Mobilisieren und Transferieren von Patienten, langes Stehen und Gehen, Arbeiten in gebeugter Haltung. Seelisch heißt das Verantwortung für Menschenleben, Zeitdruck, Personalmangel, Konfrontation mit Leid, Tod und manchmal Gewalt. Hinzu kommt der Schichtdienst mit Nacht- und Wochenenddiensten.

Bandscheibenvorfälle, Schulter- und Kniebeschwerden auf der einen Seite und Depressionen, Erschöpfungssyndrome und posttraumatische Belastungsstörungen auf der anderen Seite sind deshalb typische Ursachen für eine Berufsunfähigkeit in der Pflege. Beide Gruppen von Erkrankungen führen im Leistungsfall besonders häufig zu Streit.

Warum Versicherer hier gern ablehnen

  • Aufspaltung des Pflegealltags: Der Versicherer rechnet Dokumentation, Medikamente stellen, Übergaben und Telefonate als leichte Tätigkeiten heraus, die angeblich weiterhin möglich sind.
  • Zweifel an psychischen Diagnosen: Belastungsreaktionen und Depressionen werden als vorübergehend eingestuft oder mit fehlender stationärer Behandlung infrage gestellt.
  • Verweisung auf pflegenahe Tätigkeiten: Praxisanleitung, Pflegeberatung, Stationssekretariat oder Qualitätsmanagement sollen die Berufsunfähigkeit ausschließen.
  • Anzeigepflicht: Frühere Rückenbehandlungen, Krankschreibungen wegen Erschöpfung oder Gespräche mit dem Betriebsarzt tauchen in den Akten auf und werden gegen den Antrag verwendet.

Sie haben ein Ablehnungsschreiben erhalten? Senden Sie es uns. Wir prüfen kostenfrei, ob die Argumentation Ihres Versicherers Ihren tatsächlichen Pflegealltag überhaupt abbildet.

Der Pflegealltag lässt sich nicht in Einzelteile zerlegen

Berufsunfähig ist nach § 172 Abs. 2 VVG, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann. Die meisten Verträge verlangen einen Grad von 50 Prozent. Genau bei der Bemessung dieses Grades wird in Pflegeberufen gerechnet, gestrichen und zerlegt.

Was der BGH zur Bemessung des Grades sagt

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass für den Grad der Berufsunfähigkeit nicht nur auf den Zeitanteil einer einzelnen Tätigkeit wie das Tragen schwerer Lasten abgestellt werden darf, wenn diese untrennbar zu einem beruflichen Gesamtvorgang gehört. Setzt sich der Beruf aus mehreren Verrichtungen mit unterschiedlichem Gewicht zusammen, kommt es darauf an, ob der Versicherte seine Arbeit mit den sie prägenden Merkmalen noch zu mehr als 50 Prozent wahrnehmen kann (BGH, Urteil vom 19.07.2017, IV ZR 535/15; BGH, Urteil vom 26.02.2003, IV ZR 238/01).

Übertragen auf die Pflege

Eine Pflegefachkraft, die keine Patienten mehr mobilisieren kann, kann auch die Grundpflege, die Wundversorgung am Bett und die Begleitung zu Untersuchungen nicht mehr sinnvoll erbringen. Die Dokumentation am Stationsrechner ist kein eigenständiger Beruf, sondern Teil derselben Versorgung. Ein Versicherer, der die Dokumentationszeit herausrechnet und für ausreichend hält, verkennt diesen Zusammenhang.

Tätigkeit im PflegealltagScheinbar „leicht“?Warum sie trotzdem am Gesamtvorgang hängt
PflegedokumentationJa, sitzende TätigkeitSetzt die vorherige Versorgung am Patienten voraus und entsteht während der Schicht zwischen den Einsätzen
Medikamente stellen und verabreichenJa, geringe KraftErfordert volle Konzentration unter Zeitdruck und schließt Gabe und Beobachtung am Bett ein
Übergabe und VisitenbegleitungJa, GesprächstätigkeitBezieht sich auf Patienten, die die Pflegekraft selbst versorgt hat
NotfallversorgungNeinKann jederzeit eintreten und verlangt sofortige volle körperliche und seelische Einsatzfähigkeit

Ihr Versicherer hat Ihren Arbeitstag in Prozentanteile zerlegt? Lassen Sie prüfen, ob diese Rechnung vor Gericht Bestand hätte.

Schichtdienst und Nachtdienst als prägende Merkmale Ihres Berufs

Viele Pflegekräfte könnten tagsüber einige Stunden arbeiten, aber keine Nachtdienste, keine Zwölf-Stunden-Schichten und keinen Wechsel zwischen Früh-, Spät- und Nachtdienst mehr leisten. Das ist rechtlich hoch relevant.

Arbeitszeiten gehören zum Beruf

Nach der Rechtsprechung zählen zu den prägenden Merkmalen eines Berufes auch die üblichen Arbeitsbedingungen wie Arbeitsplatzverhältnisse und Arbeitszeiten (BGH, Urteil vom 29.06.1994, IV ZR 120/93; BGH, Urteil vom 23.01.2008, IV ZR 10/07). Existieren zeitliche Vorgaben des Arbeitgebers, die ein abhängig Beschäftigter nicht ohne weiteres beeinflussen kann, wirkt sich das auf die maßgebliche Ausgestaltung seiner Tätigkeit aus. Das OLG Saarbrücken hat zudem angenommen, dass die Fortsetzung einer Tätigkeit in Wechselschicht unzumutbar sein kann, wenn sich dadurch nach sachverständigen Feststellungen das Risiko einer erneuten Erkrankung erheblich erhöht (OLG Saarbrücken, Urteil vom 05.04.2023, 5 U 43/22).

Was das für Ihre Tätigkeitsbeschreibung bedeutet

Führen Sie Ihr Schichtmodell konkret auf: Anzahl der Nachtdienste pro Monat, Dienstlänge, Rufbereitschaften, Wochenenddienste und eingesprungene Zusatzdienste. Legen Sie Dienstpläne der letzten Monate vor der Erkrankung bei. Bitten Sie Ihre behandelnden Ärzte, sich ausdrücklich dazu zu äußern, ob Nacht- und Wechseldienste medizinisch noch vertretbar sind, etwa bei Epilepsie, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes oder psychischen Erkrankungen.

Keine Nachtdienste mehr möglich? Das allein kann Ihren Leistungsfall tragen, wenn es richtig dargestellt wird. Sprechen Sie mit uns, bevor Sie Fragen des Versicherers zur Arbeitszeit beantworten.

Psychische Erkrankungen in Pflege und Rettungsdienst

Wer in der Intensivpflege, im Rettungsdienst, in der Psychiatrie oder in der Palliativversorgung arbeitet, erlebt Situationen, die seelische Spuren hinterlassen. Posttraumatische Belastungsstörungen, Depressionen, Angststörungen und Erschöpfungssyndrome sind häufig die Folge.

Typische Einwände und die rechtliche Einordnung

Versicherer argumentieren gern, eine Therapie sei noch nicht ausgeschöpft, die Erkrankung sei nicht dauerhaft oder die Beschwerden seien nicht objektivierbar. Eine bestimmte Behandlungsform ist aber keine Voraussetzung für Berufsunfähigkeit, und auch psychische Erkrankungen können voraussichtlich dauerhaft sein. Entscheidend ist eine fachärztliche oder psychotherapeutische Diagnostik, die sich zu Verlauf und Prognose äußert und die Auswirkungen auf die konkreten Anforderungen Ihres Berufs beschreibt. Welche Nachweise Versicherer verlangen dürfen, erläutern wir auf unserer Seite zu psychischen Erkrankungen in der BU.

Praxisfall: Krankenschwester mit Depression und PTBS

Eine Krankenschwester erkrankte im Jahr 2022 an einer posttraumatischen Belastungsstörung und einer Depression. Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung verweigerte zunächst die Anerkennung des Versicherungsfalls. Nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte und Einreichung der Klage einigte sich der Versicherer mit ihr auf einen fünfstelligen Vergleichsbetrag. Den Fallbericht zur Krankenschwester finden Sie hier.

Rückkehr in den Beruf als Risiko

Viele Pflegekräfte versuchen trotz Erkrankung, weiterzuarbeiten, weil sie ihr Team nicht im Stich lassen wollen. Scheitert der Arbeitsversuch, ist das kein Beleg gegen die Berufsunfähigkeit, sondern kann sie sogar belegen. Dokumentieren Sie Dauer und Abbruchgründe von Wiedereingliederungen deshalb sorgfältig.

Psychische Erkrankungen erfordern eine besonders sorgfältige Darstellung. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Belastung nachvollziehbar und ohne unnötige Preisgabe persönlicher Details darzustellen.

Verweisung auf Praxisanleitung, Pflegeberatung oder Büro: wo die Grenzen liegen

Pflegefachkräfte haben eine qualifizierte Ausbildung und oft Fachweiterbildungen. Versicherer nutzen das, um auf pflegenahe Tätigkeiten ohne körperliche Belastung zu verweisen. Eine Verweisung ist nach § 172 Abs. 3 VVG aber nur zulässig, wenn der Vertrag sie vorsieht und die andere Tätigkeit Ihrer Ausbildung, Ihren Fähigkeiten und Ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.

Abstrakt oder konkret?

Enthält Ihr Vertrag nur die konkrete Verweisung, kommt eine Verweisung erst in Betracht, wenn Sie tatsächlich eine andere Tätigkeit ausüben. Verträge mit abstrakter Verweisung erlauben dem Versicherer dagegen, auch auf Tätigkeiten zu verweisen, die Sie gar nicht ausüben. Er muss dann aber eine konkrete Vergleichstätigkeit benennen, die für Sie realistisch erreichbar ist und Ihrer Lebensstellung entspricht.

Der Vergleich der Lebensstellung

Zu vergleichen sind Anforderungen, Fähigkeiten, Einkommen einschließlich der Schicht- und Nachtzuschläge sowie die soziale Wertschätzung beider Tätigkeiten (BGH, Urteil vom 21.04.2010, IV ZR 8/08). Gerade die Zuschläge werden oft übersehen. Wer als Pflegefachkraft regelmäßig Nachtdienste geleistet hat, verliert beim Wechsel in eine Tätigkeit zu Bürozeiten häufig einen spürbaren Teil seines Einkommens. Bei der Frage, welcher Einkommensverlust hinnehmbar ist, stellt der BGH auf die individuellen Lebensumstände ab (BGH, Urteil vom 26.06.2019, IV ZR 19/18).

Weiterbildung auf eigene Initiative

Wer nach der Erkrankung aus eigener Kraft eine Weiterbildung, etwa zur Praxisanleitung oder zur Pflegeberatung, absolviert, sollte vor Aufnahme der neuen Tätigkeit prüfen lassen, ob damit eine konkrete Verweisung droht. Die Einstellungsmitteilung muss dann nachvollziehbar begründen, warum die neue Tätigkeit der bisherigen Lebensstellung entspricht (OLG Saarbrücken, Urteil vom 05.04.2023, 5 U 43/22).

Sie planen einen Wechsel innerhalb Ihres Arbeitgebers oder eine Weiterbildung? Sprechen Sie mit uns, bevor Sie einen neuen Vertrag unterschreiben.

Krankengeld, Erwerbsminderungsrente und BU-Rente: wie die Systeme zusammenhängen

Wer in der Pflege langfristig erkrankt, hat es mit mehreren Stellen gleichzeitig zu tun: dem Arbeitgeber, der Krankenkasse, der Deutschen Rentenversicherung und dem privaten Berufsunfähigkeitsversicherer. Jede Stelle arbeitet nach eigenen Regeln, und Entscheidungen der einen binden die anderen nicht.

Krankengeld und Aussteuerung

Gesetzlich Versicherte erhalten Krankengeld wegen derselben Krankheit für höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren (§ 48 SGB V). Danach droht die Aussteuerung. Viele Pflegekräfte stellen den BU-Antrag erst in dieser Phase und verlieren wertvolle Zeit. Da viele Versicherungsbedingungen vorsehen, dass bereits ein sechsmonatiger ununterbrochener Zustand als Berufsunfähigkeit gilt, kann ein früherer Antrag sinnvoll sein. Der Leistungsbeginn richtet sich nach Ihren Bedingungen, eine verspätete Meldung kann dazu führen, dass Leistungen erst ab einem späteren Zeitpunkt gezahlt werden.

Erwerbsminderungsrente ist kein Beweis für Berufsunfähigkeit

Die Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung fragt, wie viele Stunden täglich Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch arbeiten können. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung fragt, ob Sie Ihren konkreten Beruf noch ausüben können. Nach der Rechtsprechung ist die private Berufsunfähigkeit ein eigenständiger Begriff, der nicht mit der Erwerbsunfähigkeit des Sozialrechts gleichzusetzen ist (BGH, Urteil vom 12.06.1996, IV ZR 116/95). Ein Rentenbescheid ist daher ein Indiz, bindet den Versicherer aber nicht. Umgekehrt schließt eine abgelehnte Erwerbsminderungsrente die Berufsunfähigkeit nicht aus, weil eine Pflegefachkraft auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch sechs Stunden leichte Arbeit leisten, ihren Beruf aber dennoch nicht mehr ausüben kann.

Widersprüche zwischen den Verfahren vermeiden

In Anträgen bei der Rentenversicherung, in Rehaberichten und in Gesprächen mit dem Medizinischen Dienst werden Aussagen zur Leistungsfähigkeit festgehalten. Versicherer fordern diese Unterlagen regelmäßig an. Eine Formulierung wie „leichte Tätigkeiten sechs Stunden und mehr möglich“ im Rehabericht wird dann gern gegen die Berufsunfähigkeit verwendet, obwohl sie etwas ganz anderes aussagt. Wir ordnen solche Aussagen rechtlich ein und stellen klar, warum sie für Ihren konkreten Pflegeberuf nicht aussagekräftig sind.

Sie beziehen Krankengeld oder haben einen Rentenantrag gestellt? Stimmen Sie die Verfahren frühzeitig ab, damit keine Aussage in einem Verfahren Ihren Anspruch im anderen gefährdet.

Physiotherapie, Rettungsdienst, MFA und Hebammen: Besonderheiten der Gesundheitsfachberufe

Physiotherapeuten und Ergotherapeuten

Die Behandlung am Patienten verlangt Kraft in Händen und Armen, Stehen, Beugen und Mobilisieren. Selbstständige Therapeuten müssen sich zusätzlich mit dem Einwand der Umorganisation ihrer Praxis auseinandersetzen. Aus unserer Praxis: Eine selbstständige Physiotherapeutin, deren Berufsunfähigkeit nach komplexen Verletzungen am Sprungbein anerkannt war, erhielt nach einer Leistungseinstellung der Proxalto Lebensversicherung ihre Rente zurück. Das Landgericht München I verurteilte den Versicherer zur Fortzahlung, der seine Berufung nach einem Hinweis des OLG München zurücknahm. Zum Fallbericht der Physiotherapeutin. In einem weiteren Verfahren zahlte die Generali einer Physiotherapeutin nach unserer Einschaltung einen fünfstelligen Vergleichsbetrag.

Notfallsanitäter und Rettungsdienst

Das Tragen von Patienten über Treppen, Einsätze unter extremem Zeitdruck, Nachtbereitschaft und belastende Einsatzerlebnisse prägen den Beruf. Hinzu kommen je nach Tätigkeit Anforderungen an die Fahrerlaubnis. Wer nicht mehr tragen oder nicht mehr fahren darf, kann den Rettungsdienst in seiner konkreten Gestalt nicht mehr ausüben.

Medizinische Fachangestellte und Zahnmedizinische Fachangestellte

Der Beruf wird oft unterschätzt. Assistenz bei Eingriffen, Zwangshaltungen am Behandlungsstuhl, Blutentnahmen, Hygieneaufgaben, Empfang und Telefon unter hohem Patientenaufkommen verlangen körperliche und nervliche Belastbarkeit. Versicherer verweisen hier gern auf reine Empfangs- oder Verwaltungstätigkeiten, die aber nur einen Teil des Berufsbildes ausmachen.

Hebammen

Unregelmäßige Rufbereitschaft, Geburten zu jeder Tages- und Nachtzeit, körperlich anstrengende Haltungen und die Verantwortung für Mutter und Kind prägen den Beruf. Freiberufliche Hebammen haben keine Möglichkeit, ihre Rufbereitschaft beliebig umzuorganisieren, wenn sie ihren Beruf in seiner bisherigen Form ausüben wollen.

Ihr Gesundheitsfachberuf hat eigene Besonderheiten? Wir berücksichtigen sie in der Tätigkeitsbeschreibung und in der Auseinandersetzung mit dem Versicherer.

Ihr Vorgehen, wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt

  1. Dienstpläne sichern: Fordern Sie beim Arbeitgeber Dienstpläne, Arbeitszeitnachweise und eine Stellenbeschreibung aus der Zeit vor der Erkrankung an.
  2. Pflegealltag beschreiben: Schildern Sie eine typische Schicht mit Patientenzahl, Pflegegraden, Transfers, Notfällen und Dokumentationszeiten.
  3. Befunde vervollständigen: Orthopädische, psychiatrische oder psychotherapeutische Befunde sollten sich zu Hebe- und Tragegrenzen, Nachtdiensttauglichkeit, Belastbarkeit und Prognose äußern.
  4. Keine Details am Telefon: Beantworten Sie Rückfragen des Versicherers schriftlich und abgestimmt.
  5. Fristen beachten: Ansprüche verjähren grundsätzlich in drei Jahren zum Jahresende (§§ 195, 199 BGB). Während der Prüfung durch den Versicherer ist die Verjährung nach § 15 VVG gehemmt.
  6. Kostenlose Erstprüfung nutzen: Schicken Sie uns Ihre Unterlagen über unsere Kontaktmöglichkeiten zu.

Weitere Informationen finden Sie auf unseren Seiten zum Leistungsantrag, zu Bandscheibenvorfall und Berufsunfähigkeit und zur Übersicht Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.

Ihre Fachanwälte für Versicherungsrecht bei Berufsunfähigkeit in Pflege und Gesundheitsberufen: L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft mbB arbeitet ausschließlich auf Versicherungsnehmerseite und vertritt Sie bundesweit. Wer hinter der Kanzlei steht und wie wir arbeiten, lesen Sie auf unserer Seite Berufsunfähigkeit nach Berufsgruppen.

Wir vertreten Pflegefachkräfte, Altenpfleger, Therapeuten, Rettungskräfte, Medizinische Fachangestellte und Hebammen beim Leistungsantrag, bei Ablehnungen, Verweisungen, Anfechtungen und Leistungseinstellungen. Wir übernehmen die gesamte Korrespondenz mit dem Versicherer und vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich in ganz Deutschland.

Sie haben sich jahrelang um andere gekümmert, und nun lässt Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung Sie im Stich? Senden Sie uns das Ablehnungsschreiben für eine kostenlose Erstprüfung. Nehmen Sie Kontakt auf und sichern Sie Ihre Ansprüche.

FAQs: Häufig gestellte Fragen zur Berufsunfähigkeit in Pflege und Gesundheitsfachberufen

Das kann der Fall sein. Mobilisieren und Transferieren von Patienten gehören zu den prägenden Tätigkeiten in der Pflege und hängen mit Grundpflege und Versorgung am Bett untrennbar zusammen. Der Versicherer darf den Grad nicht einfach nach dem Zeitanteil des Hebens berechnen. Entscheidend ist eine konkrete Beschreibung Ihres Pflegealltags.

Möglicherweise ja. Arbeitszeiten und Schichtmodelle gehören nach der Rechtsprechung zu den prägenden Merkmalen eines Berufs. Wenn Nacht- und Wechseldienste Ihren Beruf geprägt haben und medizinisch nicht mehr vertretbar sind, kann das die Berufsunfähigkeit begründen. Dienstpläne und ärztliche Stellungnahmen sind hier wichtige Belege.

Nur wenn Ihr Vertrag eine Verweisung zulässt und die Tätigkeit Ihrer Ausbildung, Ihren Fähigkeiten und Ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Dazu gehört auch ein vergleichbares Einkommen einschließlich der bisherigen Schicht- und Nachtzuschläge. Viele moderne Verträge verzichten auf die abstrakte Verweisung.

Ja, eine PTBS kann zur Berufsunfähigkeit führen, wenn sie Ihren Beruf voraussichtlich dauerhaft zu mindestens 50 Prozent einschränkt. Wichtig sind eine fachärztliche oder psychotherapeutische Diagnose und Aussagen zu Verlauf und Prognose. In einem von uns begleiteten Fall erhielt eine Krankenschwester mit PTBS und Depression einen fünfstelligen Vergleichsbetrag.

Nein. Eine abgeschlossene oder bestimmte Therapieform ist keine Voraussetzung. Maßgeblich ist, ob nach ärztlicher Einschätzung eine voraussichtlich dauerhafte Einschränkung vorliegt oder der Zustand bereits so lange andauert, wie es Ihre Bedingungen vorsehen. Laufende Behandlungen sollten Sie aber fortsetzen und dokumentieren.

Nehmen Sie die neue Tätigkeit dauerhaft auf, kann der Versicherer eine konkrete Verweisung prüfen. Das setzt voraus, dass die neue Stelle Ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht, auch finanziell. Lassen Sie die Folgen einer Umsetzung prüfen, bevor Sie einem geänderten Arbeitsvertrag zustimmen.

Ja, wenn der Bandscheibenvorfall Sie voraussichtlich dauerhaft daran hindert, Ihren Beruf zu mindestens 50 Prozent auszuüben. Versicherer verweisen oft auf mögliche Besserung durch Behandlung. Fachärztliche Aussagen zur Prognose und zu konkreten Belastungsgrenzen sind deshalb entscheidend.

Nicht jede fehlende Angabe führt zum Verlust des Versicherungsschutzes. Der Versicherer muss ordnungsgemäß belehrt haben, und Rücktritt oder Anfechtung setzen je nach Verschulden unterschiedliche Voraussetzungen voraus. Nach § 21 Abs. 3 VVG erlöschen die Rechte grundsätzlich nach fünf Jahren, bei Vorsatz oder Arglist nach zehn Jahren.

Nicht ganz. Selbstständige Therapeuten müssen sich zusätzlich mit dem Einwand auseinandersetzen, sie könnten ihre Praxis umorganisieren. Eine Umorganisation ist aber nur zumutbar, wenn sie keinen erheblichen Kapitaleinsatz und keine dauerhaft ins Gewicht fallenden Einkommenseinbußen verursacht.

Möglichst vor dem Leistungsantrag, spätestens bei Rückfragen, einem Gutachtertermin oder einer Ablehnung. Gerade bei psychischen Erkrankungen und bei der Darstellung des Schichtdienstes werden die Weichen früh gestellt. Die Erstprüfung ist bei uns meist kostenfrei, eine Rechtsschutzversicherung fragen wir auf Wunsch für Sie an.

Vereinbaren Sie Ihre kostenfreie Erstberatung!

Kontaktieren Sie uns via E-Mail oder Kontaktformular. Profitieren Sie von unserer kostenlosen Erstberatung dank unserer umfassenden Erfahrung mit Versicherungsfällen. Unser Kanzleisitz befindet sich in München. An den weiteren Orten sind wir zwar nicht mit einem Büro vertreten, wir vertreten Sie aber an Ihrem Wohnort in ganz Deutschland und sind unter den folgenden regionalen Servicenummern erreichbar.

München (Kanzleisitz)
Tel: 089 999 533 450

Hamburg
Tel: 040 356 763 58

Coburg
Tel: 09561 74 649 90

Stuttgart
Tel: 0711 953 384 00

Berlin
Tel: 030 221 869 95

Hannover
Tel: 0511 809 046 01

Frankfurt am Main
Tel: 069 900 199 03

Köln
Tel: 0221 969 864 13

Leipzig
Tel: 0341 8609 47 15

Wir sind für Sie da

Mit Absenden Ihrer Kontaktanfrage erklären Sie sich mit unserer Datenschutzerklärung einverstanden

Schreiben Sie uns.

Aktuelle Fälle

Berufsunfähigkeitsversicherung

26.

Okt..

Nürnberger Lebensversicherung zahlt zur Abgeltung einer Berufsunfähigkeit 5-stelligen Betrag

Die Nürnberger Lebensversicherung hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft einer freischaffenden Journalistin eine hohe Abfindung gezahlt, nachdem die Versicherung zuvor die Anerkennung des Versicherungsfalls verweigert hatte. Die Versicherungsnehmerin litt schon...

26.

Okt..

Neue Bayerische Beamten Lebensversicherung zahlt 5-stelligen Betrag an Geschäftsführer

Die Neue Bayerische Beamten Lebensversicherunghat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft einem Geschäftsführer einen 5-stelligen Betrag gezahlt, nachdem die Versicherung zuvor die Anerkennung des Versicherungsfalls verweigert hatte. Der Versicherungsnehmer leidet seit...

23.

Juli.

Alte Leipziger Lebensversicherung zahlt mehr als 100.000,00 Euro Abgeltung an Erzieherin wegen geltend gemachter Berufsunfähigkeit

Die Alte Leipziger Lebensversicherung hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft einer Mitarbeiterin einer Kita über 100.000,00 Euro gezahlt, nachdem die Versicherung zuvor die Anerkennung des Versicherungsfalls verweigert hatte. Die Versicherungsnehmerin,...

23.

Juli.

Gothaer Lebensversicherung zahlt Berufsunfähigkeitsrente an Versicherte wegen Diabetes

Die Gothaer Lebensversicherung AG zahlt einer Versicherungsnehmerin aufgrund von Diabetes eine Berufsunfähigkeitsrente, nachdem sie zuvor die Leistungen verweigert hatte. Unsere Mandantin hatte im Jahr 2017 eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Generali abgeschlossen. Ende 2022 erkrankte sie...

09.

Juli.

Alte Leipziger Lebensversicherung zahlt mehr als 100.000,00 Euro Abgeltung an Erzieherin wegen geltend gemachter Berufsunfähigkeit

Die Alte Leipziger Lebensversicherung hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft einer Mitarbeiterin einer Kita über 100.000,00 Euro gezahlt, nachdem die Versicherung zuvor die Anerkennung des Versicherungsfalls verweigert hatte. Die Versicherungsnehmerin,...

09.

Juli.

Gothaer Lebensversicherung zahlt Berufsunfähigkeitsrente an Versicherte wegen Diabetes

Die Gothaer Lebensversicherung AG zahlt einer Versicherungsnehmerin aufgrund von Diabetes eine Berufsunfähigkeitsrente, nachdem sie zuvor die Leistungen verweigert hatte. Unsere Mandantin hatte im Jahr 2017 eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Generali abgeschlossen. Ende 2022 erkrankte sie...