Die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L&P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft hat für Versicherungsnehmer Klagen gegen mehrere deutsche Betriebsschließungs-Versicherungen im Zusammenhang mit Corona / Covid-19 eingereicht.
Ausschlaggebend war der Unwille der Versicherer, den versicherten Betrieben auch nur ansatzweise entgegenzukommen. „Obwohl sich die weit überwiegende Ansicht in der Literatur für eine Eintrittspflicht der Betriebsschließungs-Versicherung im Zusammenhang mit Covid-19 / Corona ausspricht, sind die Versicherer ihren Versicherten über das pauschale 15%-Angebot hinaus nicht entgegengekommen“, erläutert der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A. „Dies ist durchaus ungewöhnlich. In anderen Verfahrenskomplexen kommt es außergerichtlich zu Vergleichsgesprächen, die regelmäßig auch in Einigungen münden. Vorliegend war dies nicht der Fall.“ Dass dies in relativ engem zeitlichen Zusammenhang und mit nahezu identischer Argumentation von mehreren Versicherern erfolgte, lässt zumindest vermuten, dass die Ablehnungen nicht zwingend ohne wechselseitige Kenntnis der Versicherer erfolgten.
„Die Ablehnung überrascht aber umso mehr, als dass die Indizien ja durchaus dafür sprechen, dass eine Eintrittspflicht der Versicherer besteht. So hat sich das Landgericht Mannheim als erstes Gericht mit einem Fall der Betriebsschließung auseinandergesetzt und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass Covid-19 vom Versicherungsschutz umfasst sein dürfte. Auch bejaht der ehemalige Vorsitzende Richter am Versicherungssenat des OLG München in einem Rechtsgutachten die Eintrittspflicht der Versicherer“, so Rechtsanwältin Aylin Kempf, ebenfalls Fachanwältin für Versicherungsrecht. „Wir gehen jedenfalls weiterhin von guten Erfolgsaussichten aus, und können daher Betroffenen nur empfehlen, vor der Annahme eines Vergleichs fachanwaltlichen Rat einzuholen.“