Cosmos Lebensversicherung zahlt € 50.000,- Abfindung für Berufsunfähigkeitsrente an Versicherungsnehmerin

Die Cosmos Lebensversicherung AG zahlt einer Versicherungsnehmerin nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft eine Abfindung für die Berufsunfähigkeitsrente, nachdem sie zuvor die Zahlung mehrere Jahre verweigert hatte.

Unsere Mandantin hatte eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Cosmos Lebensversicherung abgeschlossen. Ende der 2000er Jahre erkrankte unsere Mandantin an mehreren Erkrankungen und war seitdem nach eigener Einschätzung berufsunfähig. Die Versicherungsnehmerin stellte daraufhin im Jahr 2012 einen Antrag auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsrente. Dieser Antrag wurde von der Cosmos Lebensversicherung im gleichen Jahr wegen angeblich mangelnder Berufsunfähigkeit abgelehnt. Im Jahr 2015 stellte unsere Mandantin erneut einen Antrag auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsrente. Auch dieser Antrag wurde von der Cosmos Lebensversicherung mit der Begründung abgelehnt, dass sie nicht Berufsunfähigkeit sei. 2019 wandte sich unsere Mandantin schließlich hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die Zahlungsverweigerung der Cosmos Versicherung rechtsfehlerhaft war. „Gleichwohl war dies nicht unproblematisch, weil unsere Mandantin eben bereits 2012 Antrag auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsrente gestellt hatte und dieser Antrag abgelehnt worden war. Da keine neuen Berufsunfähigkeitsgründe vorlagen, bestand das nicht unerhebliche Risiko, dass die Ansprüche unserer Mandantin bereits verjährt waren,“ so Rechtsanwalt Luber weiter. Hinzu kam, dass unsere Mandantin ein Klageverfahren aus physischen und psychischen Gründen unbedingt vermeiden wollte. Nachdem die Cosmos Lebensversicherung ein Leistungsanerkenntnis weiterhin ablehnte, einigten sich die Parteien schließlich nach intensiven Verhandlungen auf eine Abfindung in Höhe von € 50.000,-.

 „Für unsere Mandantin ist dies gleichwohl ein erfreuliches Ergebnis, weil sie eine relativ hohe Zahlung erhalten hat und nun mit dem Verfahren abschließen kann. Für uns als Rechtsanwälte von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft bestätigt dies zum einen wieder einmal, dass eine fundierte und umfassende Fallbearbeitung dazu führt, dass die Leistungsabteilungen der Versicherungen einsehen, dass ein Beharren auf ihren fehlerhaften Positionen nicht erfolgversprechend ist. Zum anderen hat sich erneut gezeigt, dass man bereits außergerichtlich zum Erfolg kommen und den Mandanten somit langwierige Prozesse ersparen kann,“ freut sich Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., ebenfalls Partner der Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft.

Über die Kanzlei

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

 

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft

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