Die Cosmos Lebensversicherung AG zahlt einer Versicherungsnehmerin nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft eine Abfindung für die Berufsunfähigkeitsrente, nachdem sie zuvor die Zahlung mehrere Jahre verweigert hatte.
Unsere Mandantin hatte eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Cosmos Lebensversicherung abgeschlossen. Ende der 2000er Jahre erkrankte unsere Mandantin an mehreren Erkrankungen und war seitdem nach eigener Einschätzung berufsunfähig. Die Versicherungsnehmerin stellte daraufhin im Jahr 2012 einen Antrag auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsrente. Dieser Antrag wurde von der Cosmos Lebensversicherung im gleichen Jahr wegen angeblich mangelnder Berufsunfähigkeit abgelehnt. Im Jahr 2015 stellte unsere Mandantin erneut einen Antrag auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsrente. Auch dieser Antrag wurde von der Cosmos Lebensversicherung mit der Begründung abgelehnt, dass sie nicht Berufsunfähigkeit sei. 2019 wandte sich unsere Mandantin schließlich hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die Zahlungsverweigerung der Cosmos Versicherung rechtsfehlerhaft war. „Gleichwohl war dies nicht unproblematisch, weil unsere Mandantin eben bereits 2012 Antrag auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsrente gestellt hatte und dieser Antrag abgelehnt worden war. Da keine neuen Berufsunfähigkeitsgründe vorlagen, bestand das nicht unerhebliche Risiko, dass die Ansprüche unserer Mandantin bereits verjährt waren,“ so Rechtsanwalt Luber weiter. Hinzu kam, dass unsere Mandantin ein Klageverfahren aus physischen und psychischen Gründen unbedingt vermeiden wollte. Nachdem die Cosmos Lebensversicherung ein Leistungsanerkenntnis weiterhin ablehnte, einigten sich die Parteien schließlich nach intensiven Verhandlungen auf eine Abfindung in Höhe von € 50.000,-.
„Für unsere Mandantin ist dies gleichwohl ein erfreuliches Ergebnis, weil sie eine relativ hohe Zahlung erhalten hat und nun mit dem Verfahren abschließen kann. Für uns als Rechtsanwälte von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft bestätigt dies zum einen wieder einmal, dass eine fundierte und umfassende Fallbearbeitung dazu führt, dass die Leistungsabteilungen der Versicherungen einsehen, dass ein Beharren auf ihren fehlerhaften Positionen nicht erfolgversprechend ist. Zum anderen hat sich erneut gezeigt, dass man bereits außergerichtlich zum Erfolg kommen und den Mandanten somit langwierige Prozesse ersparen kann,“ freut sich Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., ebenfalls Partner der Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft.