Deutsche Ärzteversicherung zahlt Berufsunfähigkeitsrente an Versicherte wegen Schmerzsyndrom  

Die Deutsche Ärzteversicherung zahlt nach Unterstützung durch L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft einer Versicherungsnehmerin eine Berufsunfähigkeitsrente.

Die Versicherungsnehmerin hatte eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Deutschen Ärzteversicherung abgeschlossen. Nachdem die Versicherungsnehmerin an einem Schmerzsyndrom erkrankte, wurde sie berufsunfähig.

Antrag aus Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Deutsche Ärzteversicherung

Die Versicherungsnehmerin beantragte daher Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Hierbei unterstützte sie der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht, Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. „Der Leistungsantrag war überaus komplex, weil die Erkrankung komplex war und deren Darstellung so berücksichtigt werden mussten, dass die Versicherung nicht den Überblick verlor und deren Prüfung erfolgreich verlaufen würde“, so Rechtsanwalt Christian Luber. Somit war ein intensiver Austausch mit der Mandantin erforderlich, um deren Vorstellungen in einen Sachverhalt zu transferieren, der die Voraussetzungen für ein Anerkenntnis bestmöglich erfüllte. In der Folge wandte sich die Versicherung auch mit mehreren Nachfragen an unsere Mandantin.

Anerkenntnis durch Deutsche Ärzteversicherung

Schließlich erklärte die Deutsche Ärzteversicherung das Anerkenntnis des Versicherungsfalls und die Bereitschaft zur Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente.

 „Für unsere Mandantin ist dies eine erfreuliche Entscheidung. Für uns als Rechtsanwälte von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft bestätigt dies, dass man bereits außergerichtlich zum Erfolg kommen und den Mandanten somit langwierige Prozesse ersparen kann,“ freut sich Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A..

Über die Kanzlei

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

 

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