Die WWK-Lebensversicherung AG zahlt einer Versicherungsnehmerin nach Unterstützung durch L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft eine Berufsunfähigkeitsrente wegen psychischer Beschwerden.
Die Versicherungsnehmerin hatte eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei der der WWK-Lebensversicherung abgeschlossen. Nachdem die Versicherungsnehmerin an psychischen Beschwerden erkrankte, wurde sie berufsunfähig.
Antrag aus Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung bei der WWK AG
Die Versicherungsnehmerin beantragte daher im Jahr 2023 Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Hierbei unterstützte sie der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht, Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. „Der Leistungsantrag war überaus komplex, weil zahlreiche berufliche Besonderheiten und Multimorbiditäten so berücksichtigt werden mussten, dass die Versicherung nicht den Überblick verliert, damit deren Prüfung erfolgreich verlaufen würde“, so Rechtsanwalt Christian Luber. Somit war ein intensiver Austausch mit der Mandantin erforderlich, um sowohl deren Tätigkeitsbild als auch die konkreten Einschränkungen optimal und nachvollziehbar zu beschreiben. In der Folge wandte sich die Versicherung auch mit mehreren Nachfragen an unsere Mandantin, die gemeinsam mit Rechtsanwalt Luber beantwortet wurden.
Anerkenntnis durch WWK-Lebensversicherung AG
Schließlich erklärte die WWK Lebensversicherung das Anerkenntnis des Versicherungsfalls und die Bereitschaft zur Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente.
„Für unsere Mandantin ist dies eine erfreuliche Entscheidung. Für uns als Rechtsanwälte von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft bestätigt dies, dass man bereits außergerichtlich zum Erfolg kommen und den Mandanten somit langwierige Prozesse ersparen kann,“ freut sich Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A..