Die Europ Assistance Reiseversicherung hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft außergerichtlich den Versicherungsfall bei einem Reiserücktritt anerkannt.
Die Versicherungsnehmerin hat mit ihrem Partner eine Fernreise gebucht. Kurz vor Reiseantritt kam es im Zusammenhang mit ihrer Schwangerschaft zu Komplikationen, so dass die Ärzte zunächst wegen eines erhöhten Thromboserisikos von der Reise abrieten und schließlich auch ein Reiseverbot aussprachen. Unsere Mandantin reichte daher die ärztlichen Bescheinigungen sowie die Rechnung für die Reise bei der Europ Assistance ein.
Erste Reaktion: Ablehnung der Kostenerstattung
Umso überraschter war unsere Mandantin, als ihr die Versicherung erklärte, dass sie keine Erstattung erhalten würde, weil nach Ansicht der Versicherung kein medizinischer Grund vorgelegen habe.
Mandatierung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft
Die Versicherungsnehmerin wandte sich hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Rechtsanwältin Aylin Kempf, kam nach einer intensiven Prüfung des Falls zu dem Ergebnis, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft war. Rechtsanwältin Aylin Kempf begründete in der Folge gegenüber der Europ Assistance den Anspruch unserer Mandantin.
Anerkenntnis durch die Versicherung
Nach einiger Korrespondenz hat die Versicherung schließlich den Anspruch der Mandantin anerkannt. „Für unsere Mandantin war dies natürlich sehr erfreulich, weil der Betrag bei einer Fernreise doch erheblich ist und es am Ende doch schneller zu einer Einigung kam als erwartet. Für uns als Rechtsanwälte von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft bestätigt dies wieder einmal, dass eine fundierte und umfassende Fallbearbeitung zum Erfolg führt“, freut sich die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Rechtsanwältin Aylin Kempf.