Europ Assistance Versicherung erkennt Erkrankung an und erstattet Reisekosten

Die Europ Assistance Reiseversicherung hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft außergerichtlich den Versicherungsfall bei einem Reiserücktritt anerkannt.

Die Versicherungsnehmerin hat mit ihrem Partner eine Fernreise gebucht. Kurz vor Reiseantritt kam es im Zusammenhang mit ihrer Schwangerschaft zu Komplikationen, so dass die Ärzte zunächst wegen eines erhöhten Thromboserisikos von der Reise abrieten und schließlich auch ein Reiseverbot aussprachen. Unsere Mandantin reichte daher die ärztlichen Bescheinigungen sowie die Rechnung für die Reise bei der Europ Assistance ein.

Erste Reaktion: Ablehnung der Kostenerstattung

Umso überraschter war unsere Mandantin, als ihr die Versicherung erklärte, dass sie keine Erstattung erhalten würde, weil nach Ansicht der Versicherung kein medizinischer Grund vorgelegen habe.

Mandatierung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft

Die Versicherungsnehmerin wandte sich hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Rechtsanwältin Aylin Kempf, kam nach einer intensiven Prüfung des Falls zu dem Ergebnis, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft war. Rechtsanwältin Aylin Kempf begründete in der Folge gegenüber der Europ Assistance den Anspruch unserer Mandantin.

Anerkenntnis durch die Versicherung

Nach einiger Korrespondenz hat die Versicherung schließlich den Anspruch der Mandantin anerkannt. „Für unsere Mandantin war dies natürlich sehr erfreulich, weil der Betrag bei einer Fernreise doch erheblich ist und es am Ende doch schneller zu einer Einigung kam als erwartet. Für uns als Rechtsanwälte von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft bestätigt dies wieder einmal, dass eine fundierte und umfassende Fallbearbeitung zum Erfolg führt“, freut sich die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Rechtsanwältin Aylin Kempf.

Über die Kanzlei

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

 

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft

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