Fachkanzlei für Versicherungsrecht Luber Pratsch Logo

LG München I verurteilt ARAG Krankenversicherung zur Zahlung von Krankentagegeld in fünfstelliger Höhe

Das Landgericht München I hat die ARAG Krankenversicherung nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte zur Zahlung eines Krankentagegelds in fünfstelliger Höhe verurteilt.

Unser Mandant verfügt seit vielen Jahren über eine private Krankenversicherung, die eine Krankentagegeldversicherung beinhaltet. Im Frühjahr 2020 erkrankte unser Mandant an Corona und litt im Nachgang an Folgebeschwerden. Die ARAG Krankenversicherung zahlte zunächst das versicherte Krankentagegeld, stellte dann aber die Leistungen ein.

Leistungsablehnung der Versicherung

Die ARAG teilte dem Versicherungsnehmer mit, dass sie der Auffassung war, dass er inzwischen hinreichend genesen sei – und zahlte kein Krankentagegeld mehr.

Mandatierung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft

Der Versicherungsnehmer wandte sich daraufhin hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Frau Aylin Kempf, kam nach einer intensiven Prüfung des Falls zu dem Ergebnis, dass die Leistungseinstellung fehlerhaft war, weil der Versicherungsnehmer noch immer arbeitsunfähig erkrankt war. Nachdem die Versicherung eine außergerichtliche Einigung abgelehnt hat, reichten L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Klage am Landgericht München I ein.

Urteil des Landgerichts München I

Das Gericht kam nach einer umfassenden Beweisaufnahme schließlich zu dem Ergebnis, dass unser Mandant weitere sieben Monate arbeitsunfähig im Sinne der Krankentagegeldversicherung war, und verurteilte die ARAG Krankenversicherung schließlich zur Zahlung des Krankentagegeldes. „Für unseren Mandanten ist dies ein erfreuliches Ergebnis. Das Gericht hat seine Arbeitsunfähigkeit bestätigt und er erhält die ausstehenden Zahlungen in fünfstelliger Höhe“, freut sich Rechtsanwältin Aylin Kempf. „Hier sieht man erneut, dass eine umfassende und fundierte Prozessführung den Mandanten zu ihrem Recht verhilft.“

Über die Kanzlei

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

 

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft

München I Hamburg*I Berlin*I Köln*I Frankfurt*I Hannover*I Leipzig *I Stuttgart*I Coburg*

Wir sind für Sie da

Mit Absenden Ihrer Kontaktanfrage erklären Sie sich mit unserer Datenschutzerklärung einverstanden
Aktuelle Fälle
Versicherungsrecht