Das Landgericht München I hat die ARAG Krankenversicherung nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte zur Zahlung eines Krankentagegelds in fünfstelliger Höhe verurteilt.
Unser Mandant verfügt seit vielen Jahren über eine private Krankenversicherung, die eine Krankentagegeldversicherung beinhaltet. Im Frühjahr 2020 erkrankte unser Mandant an Corona und litt im Nachgang an Folgebeschwerden. Die ARAG Krankenversicherung zahlte zunächst das versicherte Krankentagegeld, stellte dann aber die Leistungen ein.
Leistungsablehnung der Versicherung
Die ARAG teilte dem Versicherungsnehmer mit, dass sie der Auffassung war, dass er inzwischen hinreichend genesen sei – und zahlte kein Krankentagegeld mehr.
Mandatierung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft
Der Versicherungsnehmer wandte sich daraufhin hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Frau Aylin Kempf, kam nach einer intensiven Prüfung des Falls zu dem Ergebnis, dass die Leistungseinstellung fehlerhaft war, weil der Versicherungsnehmer noch immer arbeitsunfähig erkrankt war. Nachdem die Versicherung eine außergerichtliche Einigung abgelehnt hat, reichten L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Klage am Landgericht München I ein.
Urteil des Landgerichts München I
Das Gericht kam nach einer umfassenden Beweisaufnahme schließlich zu dem Ergebnis, dass unser Mandant weitere sieben Monate arbeitsunfähig im Sinne der Krankentagegeldversicherung war, und verurteilte die ARAG Krankenversicherung schließlich zur Zahlung des Krankentagegeldes. „Für unseren Mandanten ist dies ein erfreuliches Ergebnis. Das Gericht hat seine Arbeitsunfähigkeit bestätigt und er erhält die ausstehenden Zahlungen in fünfstelliger Höhe“, freut sich Rechtsanwältin Aylin Kempf. „Hier sieht man erneut, dass eine umfassende und fundierte Prozessführung den Mandanten zu ihrem Recht verhilft.“