Die HDI Lebensversicherung AG zahlt einer Versicherungsnehmerin nach deren Erkrankung an einer depressiven Episode eine Berufsunfähigkeitsrente, nachdem sie zuvor die Zahlung verweigert hatte.
Die Mandantin von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft hatte im Jahr 2018 eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei der HDI Lebensversicherung abgeschlossen. Mitte 2020 erkrankte sie an einer mittelschweren depressiven Episode und war seitdem berufsunfähig. Die Versicherungsnehmerin beantragte Ende 2021 Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Gleichwohl erkannte die HDI Lebensversicherung in den nächsten Monaten die Berufsunfähigkeit nicht an. Daher wandte sich die Versicherungsnehmerin hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte, bundesweit tätige Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass der Anspruch bestand und daher die HDI zahlungspflichtig war. Er forderte die HDI Lebensversicherung zur Zahlung auf und begründete den Anspruch. Nach einem Monat erklärte die HDI Lebensversicherung das Anerkenntnis, die ausstehenden Beträge zu zahlen und die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente zukünftig aufzunehmen.
„Für unsere Mandantin ist dies eine erfreuliche Wendung. Für uns als Rechtsanwälte von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft bestätigt dies, dass man bereits außergerichtlich zum Erfolg kommen und den Mandanten somit langwierige Prozesse ersparen kann,“ freut sich Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A..