Eine Berufsunfähigkeitsversicherung hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft mit einer Unternehmensberaterin einen Vergleich geschlossen, nachdem die Versicherung zuvor die Anerkennung des Versicherungsfalls verweigert hatte.
Unsere Mandantin, von Beruf Unternehmensberaterin, erkrankte im Jahr 2017 an einer Herzmuskelentzündung und war für über ein Jahr arbeitsunfähig krankgeschrieben. Sie beantragte daraufhin Leistungen bei ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung, bei ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung.
Leistungsverweigerung der Berufsunfähigkeitsversicherung
Diese prüfte auch den Versicherungsfall und kam hierbei zum Ergebnis, dass keine Berufsunfähigkeit vorlag. Die Versicherungsnehmerin wandte sich daraufhin hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft war.
Klage gegen die Berufsunfähigkeitsversicherung
Nachdem die Versicherung außergerichtlich eine Einigung ablehnte, wurde das Klageverfahren vor dem Landgericht München I eingeleitet. Den Anspruch begründete L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft damit, dass die Klägerin zwar unstreitig wieder ihren Beruf ausübte, die Versicherung es aber unterlassen hatte, sowohl den Versicherungsfall anzuerkennen als auch die Nachprüfung ordnungsgemäß durchzuführen.
Unerwarteter Prozessverlauf
„Leider gerieten wir an eine Richterin, die das Versicherungsreferat erst kurz zuvor übernommen hatte. Sie verstand daher nach eigener Darstellung nicht die Klageschrift, sodass wir dies eine halbe Stunde lang erläutern mussten. Dies hatten wir zuvor auch noch nicht erlebt, dass die Anwälte beider Parteien zwar die Materie intensiv diskutierten, aber das Gericht nicht wirklich verstand, worin der Kern des Problems lag. Das Gericht sah sich daher auch außerstande, Hinweise zu erteilen“, so Rechtsanwalt Luber, LL.M., M.A..
Vergleich mit der Berufsunfähigkeitsversicherung
Erst 5 Monate nach der Verhandlung unterbreitete das Gericht schließlich einen Vergleichsvorschlag, der eine Zahlung in Höhe des Erkrankungszeitraumes vorsah, und somit von unserer Mandantschaft gerne angenommen wurde.
„Für uns als Rechtsanwälte ist es erfreulich, dass die fundierte Fallbearbeitung erneut zu einem Erfolg geführt hat. Für unsere Mandantin war es vor allem wichtig, eine Einigung zu erzielen“, freut sich Rechtsanwalt Luber, LL.M., M.A..
Die Mandantin von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft hatte im Jahr 2018 eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei der HDI Lebensversicherung abgeschlossen. Mitte 2020 erkrankte sie an einer mittelschweren depressiven Episode und war seitdem berufsunfähig. Die Versicherungsnehmerin beantragte Ende 2021 Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Gleichwohl erkannte die HDI Lebensversicherung in den nächsten Monaten die Berufsunfähigkeit nicht an. Daher wandte sich die Versicherungsnehmerin hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte, bundesweit tätige Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass der Anspruch bestand und daher die HDI zahlungspflichtig war. Er forderte die HDI Lebensversicherung zur Zahlung auf und begründete den Anspruch. Nach einem Monat erklärte die HDI Lebensversicherung das Anerkenntnis, die ausstehenden Beträge zu zahlen und die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente zukünftig aufzunehmen.
„Für unsere Mandantin ist dies eine erfreuliche Wendung. Für uns als Rechtsanwälte von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft bestätigt dies, dass man bereits außergerichtlich zum Erfolg kommen und den Mandanten somit langwierige Prozesse ersparen kann,“ freut sich Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A..