Die HUK-Coburg-Lebensversicherung AG zahlt einer Versicherungsnehmerin aufgrund deren psychischen Beschwerden eine Berufsunfähigkeitsrente, nachdem sie zuvor die Zahlung verweigert hatte.
Die Versicherungsnehmerin AG hatte eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei der der HUK-Coburg-Lebensversicherung abgeschlossen. Anfang 2020 erkrankte sie an psychischen Beschwerden und war seitdem berufsunfähig.
Antrag aus Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung bei der HUK-Coburg-Lebensversicherung AG
Die Versicherungsnehmerin beantragte daher im Mai 2020 Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Gleichwohl erkannte die HUK-Coburg-Lebensversicherung AG in den nächsten Monaten die Berufsunfähigkeit nicht an.
Ablehnung der HUK-Coburg-Lebensversicherung AG
Im Juni 2022, also nach mehr als zwei Jahren, lehnte die HUK-Coburg-Lebensversicherung AG den Antrag schließlich mit der Begründung ab, dass ihre Versicherungsnehmerin den Nachweis der Berufsunfähigkeit nicht erbracht habe. Daher wandte sich die Versicherungsnehmerin hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte, bundesweit tätige Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft.
Prüfung durch L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft
Der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass der Anspruch bestand und daher die HUK-Coburg-Lebensversicherung zahlungspflichtig war. Er forderte die HUK-Coburg-Lebensversicherung zur Zahlung auf und begründete den Anspruch.
Anerkenntnis durch HUK-Coburg-Lebensversicherung AG
Nach einem Monat erklärte die HUK-Coburg-Lebensversicherung das Anerkenntnis, die ausstehenden Beträge zu zahlen und die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente zukünftig aufzunehmen.
„Für unsere Mandantin ist dies eine erfreuliche Wendung. Für uns als Rechtsanwälte von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft bestätigt dies, dass man bereits außergerichtlich zum Erfolg kommen und den Mandanten somit langwierige Prozesse ersparen kann,“ freut sich Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A..