Das Landgericht Passau hat die Allianz Lebensversicherung zur Leistung aus fünf Berufsunfähigkeitsversicherungsverträgen an eine Versicherungsnehmerin verurteilt, nachdem die Versicherung zuvor die Berufsunfähigkeit ihrer Versicherten bestritten hatte.
Unsere Mandantin war bis zum Eintritt ihrer Berufsunfähigkeit im Jahr 2020 Controllerin in einem Dax-Unternehmen. Als sie arbeitsunfähig erkrankte und ihr ärztlich die Berufsunfähigkeit bestätigt wurde, wandte sie sich an die Allianz Lebensversicherung und beantragte Leistungen aus den fünf Berufsunfähigkeitsversicherungsverträgen.
Leistungsverweigerung durch Allianz Lebensversicherung
Die Versicherung verneinte gleichwohl die erforderliche 50 %ige Berufsunfähigkeit ihrer Versicherten. Daher kontaktierte die Betroffene Mitte 2021 den Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Versicherungsrecht spezialisierten bundesweit tätigen Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft und bat um rechtliche Unterstützung. Dieser kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft war.
Unterstützung durch L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft
Zunächst wurde die Versicherung außergerichtlich zur Leistung aufgefordert. Nachdem es jedoch außergerichtlich nicht zu einer Einigung kam, reichte Rechtsanwalt Luber Klage beim Landgericht Passau ein.
Klage gegen Allianz Lebensversicherung am Landgericht Passau
Das Gericht ließ sich in voller Besetzung mit drei Berufsrichtern umfangreich die Berufstätigkeit der Klägerin schildern und entschied dann, die Berufsunfähigkeit durch einen neutralen Sachverständigen prüfen zu lassen. Dieser wiederum gelangte nach Untersuchung der Klägerin nicht nur zu dem Ergebnis, dass diese berufsunfähig war, sondern stellte zugleich fest, dass die Berufsunfähigkeit voraussichtlich lebenslang fortdauern würde.
Urteil des Landgerichts Passau gegen Allianz Lebensversicherung
Das Landgericht Passau verurteilte die Allianz Lebensversicherung daraufhin zur Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente. „So belastend für unsere Mandantin die Ablehnung der Allianz auch war, so positiv ist zugleich, dass die Berufsunfähigkeit so eindeutig bestätigt wurde,“ so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A. von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft.