HUK Coburg Versicherung: 50 % Vergleich nach Kellereinbruch 

Die HUK Coburg Hausratversicherung hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft einen 50 % Vergleich nach einem Kellereinbruch gezahlt, nachdem sie zuvor die Leistung verweigert hatte.

Im Dezember 2032 wurde bei unserer Mandantschaft in deren Keller eingebrochen. Unsere Mandantschaft beantragte daraufhin Leistungen bei ihrer Hausratversicherung, der HUK Coburg Versicherung.

Ablehnung durch die HUK Coburg Versicherung

Diese forderte in der Folge zwar mehrmals Unterlagen an, lehnte dann aber Leistungen mit der Begründung ab, dass kein Nachweis eines Einbruchs erbracht sei.  Der Versicherungsnehmer wandte sich daraufhin hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft.

Mandatsübernahme durch L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft

Der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M.,M.A., kam nach einer intensiven Prüfung des Falls zu dem Ergebnis, dass die Leistungsablehnung rechtsfehlerhaft war und legte dies gegenüber der HUK Versicherung auch ausführlich dar.

Vergleich mit der HUK Versicherung

„Ein Monat später war die Angelegenheit auch bereits wieder erledigt“, so Rechtsanwalt Christian Luber. „Die HUK Coburg nahmen unseren Vergleichsvorschlag an, der eine Zahlung in Höhe von 50 % des Schadens vorsah. Und unser Mandantschaft war mit der schnellen Einigung mehr als zufrieden.“

Über die Kanzlei

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

 

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft

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