Die HUK Coburg Hausratversicherung hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft einen 50 % Vergleich nach einem Kellereinbruch gezahlt, nachdem sie zuvor die Leistung verweigert hatte.
Im Dezember 2032 wurde bei unserer Mandantschaft in deren Keller eingebrochen. Unsere Mandantschaft beantragte daraufhin Leistungen bei ihrer Hausratversicherung, der HUK Coburg Versicherung.
Ablehnung durch die HUK Coburg Versicherung
Diese forderte in der Folge zwar mehrmals Unterlagen an, lehnte dann aber Leistungen mit der Begründung ab, dass kein Nachweis eines Einbruchs erbracht sei. Der Versicherungsnehmer wandte sich daraufhin hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft.
Mandatsübernahme durch L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft
Der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M.,M.A., kam nach einer intensiven Prüfung des Falls zu dem Ergebnis, dass die Leistungsablehnung rechtsfehlerhaft war und legte dies gegenüber der HUK Versicherung auch ausführlich dar.
Vergleich mit der HUK Versicherung
„Ein Monat später war die Angelegenheit auch bereits wieder erledigt“, so Rechtsanwalt Christian Luber. „Die HUK Coburg nahmen unseren Vergleichsvorschlag an, der eine Zahlung in Höhe von 50 % des Schadens vorsah. Und unser Mandantschaft war mit der schnellen Einigung mehr als zufrieden.“