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Keine konkrete Verweisung der Berufsunfähigkeitsversicherung auf einen Beruf mit 25 % niedrigerem Einkommen

Eine konkrete Verweisung eines Versicherten auf einen Beruf mit 25 % niedrigerem Einkommen in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist unzulässig.

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat mit Urteil vom 7. Dezember 2016, Az. 5 U 84/16, festgestellt, dass eine konkrete Verweisung eines Versicherten auf einen Beruf mit 25 % niedrigerem Einkommen in der Berufsunfähigkeitsversicherung unzulässig ist. Hierauf weist der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der Fachkanzlei für Versicherungsrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft im Rahmen einer Rechtsprechungsübersicht hin.

Im vorliegenden Verfahren hatte die beklagte Berufsunfähigkeitsversicherung zwar erst die Berufsunfähigkeit des Klägers anerkannt. Als die Versicherung dann aber erfuhr, dass der versicherte Gas- und Wasserinstallateur nach einer Umschulung als Technischer Zeichner tätig war, verweigerte die Versicherung die Leistungen und begründete dies damit, dass der Versicherte nun in einem anderen Beruf tätig und somit nicht berufsunfähig sei. Das Landgericht gab der Versicherung Recht und wies die Klage ab.

Auf die hiergegen eingelegte Berufung entschied das Oberlandesgericht nun, dass das erstinstanzliche Urteil fehlerhaft war. Denn entscheidend für die Frage, welchen Beruf der Versicherte ausübt, sei die letzte konkrete Berufsausübung maßgebend, so wie sie in „gesunden Tagen“ ausgestaltet war. Hierbei sei insbesondere auch auf die Höhe des Einkommens abzustellen. Da vorliegend das Einkommen des Versicherten um 27 % niedriger als vor der Berufsunfähigkeit war, sei die Tätigkeit als Technischer Zeichner kein Beruf, auf die der Versicherte konkret verwiesen werden könne. Der Versicherte sei daher weiterhin berufsunfähig, sodass die Versicherung antragsgemäß in der Hauptsache zu verurteilen sei.

Das Verfahren bestätigt nach Ansicht von Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft die insgesamt versichertenfreundliche Ausgangslage. „Das Gericht hat erneut festgestellt, dass entscheidend für die Bewertung der Berufsunfähigkeit allein derjenige Beruf ist, der von dem Versicherten zuletzt in, wie es der BGH ausdrückt, gesunden Tagen, also zum Zeitpunkt der vollen Leistungsfähigkeit ausgeübt wurde. Ist die nach der Berufsunfähigkeit ausgeübte Tätigkeit mit dem vor der Erkrankung ausgeübten Beruf nicht vergleichbar, liegt in der Regel automatisch weiterhin Berufsunfähigkeit vor.“

Rechtsanwalt Luber empfiehlt daher Versicherungsnehmern, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft zeitnah fachanwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.

Über die Kanzlei

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

 

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