Keine Leistungsfreiheit der Haftpflichtversicherung trotz Schadens wegen Spielens mit Feuer durch einen Minderjährigen

Es besteht keine Leistungsfreiheit der Haftpflichtversicherung trotz Schadens wegen Spielens mit Feuer durch einen Minderjährigen.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Datum vom 13. Dezember 2013, Az. 9 U 27/13, festgestellt, dass keine Leistungsfreiheit der Haftpflichtversicherung trotz Schadens wegen Spielens mit Feuer durch einen Minderjährigen besteht. Hierauf weist der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der Fachkanzlei für Versicherungsrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft im Rahmen einer Rechtsprechungsübersicht hin.

Im vorliegenden Verfahren hatte die beklagte private Haftpflichtversicherung Leistungen abgelehnt. Die Versicherung begründete dies damit, dass der mitversicherte Minderjährige durch einen Brand den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt habe. Das Landgericht schloss sich der Argumentation der Haftpflichtversicherung gleichwohl nicht an und verurteilte die private Haftpflichtversicherung zur Zahlung. Hiergegen legte die Versicherung Berufung ein.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe wies die Berufung zurück und verurteilte die Versicherung zur Zahlung. Das Gericht stellte im Laufe des Verfahrens fest, dass es unbeachtlich sei, ob der Minderjährige tatsächlich den Brand verursacht habe. Denn die Beklagte sei beweislastig dafür, dass der Versicherungsfall von dem Versicherten vorsätzlich herbeigeführt worden sei. Der Vorsatz dürfe sich aber nicht nur auf die unmittelbare Handlung, sondern auch auf den eingetretenen Schaden beziehen. Vorliegend habe die Haftpflichtversicherung nicht nachweisen können, dass der Minderjährige nicht nur mit dem Feuer gespielt habe, sondern wirklich auch die Sache in Brand setzen wollte.

Das Verfahren bestätigt nach Ansicht von Rechtsanwalt Luber von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft die insgesamt versichertenfreundliche Ausgangslage. „Das Verfahren zeigt, dass die Hürden für eine Nichtleistung durch die Haftpflichtversicherung hoch sind. Denn der Versicherungsnehmer muss lediglich nachweisen, dass der Versicherungsfall eingetreten ist. Die Versicherung muss hingegen nachweisen, warum sie leistungsfrei sein soll. Vorliegend hätte die Privatversicherung beweisen müssen, dass der Minderjährige wirklich die Schadensherbeiführung wollte. Dies wird in der Regel nicht gelingen.“

Rechtsanwalt Luber empfiehlt daher Versicherungsnehmern, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft zeitnah fachanwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.

Über die Kanzlei

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

 

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