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Landgericht Augsburg: Nürnberger Betriebsschließungs-Versicherung zahlt 60.000,00 Euro an Restaurantinhaber

Die Nürnberger Versicherung hat in einem vor dem Landgericht Augsburg geschlossenen Vergleich einem Versicherungsnehmer einen Betrag i.H.v. 60.000 Euro für die coronabedingte Betriebsschließung dessen Restaurants bezahlt.

Unsere Mandantschaft, Inhaber eines Restaurants, war in den Jahren 2020 und 2021 wie viele andere auch von den coronabedingte Betriebsschließungen des Restaurants betroffen. Sie hatte allerdings eine Betriebsschließungs-Versicherung bei der Nürnberger Versicherung, sodass sie dort Leistungen geltend machte.

Leistungsteilverweigerung der Nürnberger Versicherung

Die Nürnberger Versicherung leistete daraufhin zwar einen Teil der vereinbarten Versicherungssumme, erklärte sich aber insbesondere für die zweite Betriebsschließung nicht mehr zuständig und drohte ihrem Versicherungsnehmer sogar mit einer Rückforderung des geleisteten Betrages. Der Versicherungsnehmer wandte sich daraufhin hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die Leistungsteilverweigerung rechtsfehlerhaft war.

Klage gegen die Nürnberger Versicherung

Nachdem die Versicherung außergerichtlich eine Einigung ablehnte, wurde das Klageverfahren vor dem Landgericht Augsburg eingeleitet. Die Nürnberger Versicherung blieb zwar bei ihrer Ansicht, konnte damit aber nicht das Gericht überzeugen.

Vergleich mit der Nürnberger Versicherung

Denn das Gericht unterbreitete den Parteien einen Vergleichsvorschlag, der eine Zahlung i.H.v. weiteren 60.000,00 Euro vorsah. Beide Parteien nahmen dieses Angebot an, sodass das Verfahren ein gutes halbes Jahr nach Klageeinreichung auch schon wieder beendet war.

„Für uns als Rechtsanwälte ist es erfreulich, dass die fundierte Fallbearbeitung erneut zu einem Erfolg geführt hat. Dies zeigt, dass auch nach der grundsätzlich anspruchsabweisenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes auch weiterhin die Durchsetzung der Ansprüche aus Betriebsschließungsversicherungen erfolgreich sein kann, wenn diese entsprechend fundiert begründet werden“, freut sich Rechtsanwalt Luber, LL.M., M.A..

Über die Kanzlei

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

 

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