Die BVV Versicherung und Versorgungskasse des Bankgewerbes haben nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft vor dem Landgericht Berlin einen Vergleich geschlossen, der einen Verzicht auf eine Nachprüfung für 7 Jahre und damit eine Zahlung von Berufsunfähigkeitsrenten i.H.v. € 85.000,- vorsieht.
Die Versicherungsnehmerin, von Beruf Bankangestellte in gehobener Position, erkrankte im Jahr 2017 an Krebs. Sie beantragte daraufhin Leistungen bei der BVV Versicherung und Versorgungskasse des Bankgewerbes. Umso betroffener war sie, als die BVV Versicherung und Versorgungskasse des Bankgewerbes nicht nur die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente verweigerten, sondern dies trotz der Schwere der Erkrankung auch noch mit der unzureichenden Berufsunfähigkeit begründete.
Klage gegen die BVV Versicherung und Versorgungskasse des Bankgewerbes
Die Versicherungsnehmerin wandte sich daraufhin hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M.,M.A., kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft war. Nachdem die Versicherung außergerichtlich eine Einigung ablehnte, wurde das Klageverfahren vor dem Landgericht Berlin eingeleitet.
Vergleich mit der BVV Versicherung und Versorgungskasse des Bankgewerbes
Das Landgericht holte darauf hin ein medizinisches Gutachten ein, das die Berufsunfähigkeit der Versicherungsnehmerin bestätigte. Die Gegenseite lenkte gleichwohl nicht ein, sondern bestand auf einer Einvernahme des Sachverständigen. Dies änderte aber nichts am Ergebnis. Nachdem der Sachverständige seine Gutachtensergebnisse bestätigt hatte, einigten sich die Parteien auf einen Vergleich, der einen Verzicht auf eine Nachprüfung für 7 Jahre und damit eine Zahlung von Berufsunfähigkeitsrenten i.H.v. € 85.000,- vorsieht. Auch danach besteht der Anspruch auf Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente weiter, sofern die Versicherung nicht eine ausreichende Gesundung begründen kann.
„Für uns als Rechtsanwälte ist es erfreulich, dass die fundierte Fallbearbeitung erneut zu einem Erfolg geführt hat. Für unsere Mandantin war es vor allem wichtig, schnell eine Einigung zu erzielen, damit sie sich voll auf ihre Gesundung konzentrieren kann“, freut sich Rechtsanwalt Christian Luber. „Dieses Ergebnis war um so wichtiger, weil vorliegend die Mandantin glaubhaft darlegte, dass sie eigentlich unbedingt arbeiten wollte, hieran aber durch die tückische Krebserkrankung immer wieder gehindert wurde und wiederholt sogar konkrete Lebensgefahr bestand. Umso unverständlicher war daher auch für uns Rechtsanwälte die Leistungsverweigerung der Versicherung und umso positiver war, dass wir dem Recht zum Sieg verhelfen konnten.“