Landgericht Berlin: Vergleich mit BVV Versicherung und Versorgungskasse des Bankgewerbes über Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente für 7 Jahre

Die BVV Versicherung und Versorgungskasse des Bankgewerbes haben nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft vor dem Landgericht Berlin einen Vergleich geschlossen, der einen Verzicht auf eine Nachprüfung für 7 Jahre und damit eine Zahlung von Berufsunfähigkeitsrenten i.H.v. € 85.000,- vorsieht.  

Die Versicherungsnehmerin, von Beruf Bankangestellte in gehobener Position, erkrankte im Jahr 2017 an Krebs. Sie beantragte daraufhin Leistungen bei der BVV Versicherung und Versorgungskasse des Bankgewerbes. Umso betroffener war sie, als die BVV Versicherung und Versorgungskasse des Bankgewerbes nicht nur die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente verweigerten, sondern dies trotz der Schwere der Erkrankung auch noch mit der unzureichenden Berufsunfähigkeit begründete.

Klage gegen die BVV Versicherung und Versorgungskasse des Bankgewerbes

Die Versicherungsnehmerin wandte sich daraufhin hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M.,M.A., kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft war. Nachdem die Versicherung außergerichtlich eine Einigung ablehnte, wurde das Klageverfahren vor dem Landgericht Berlin eingeleitet.

Vergleich mit der BVV Versicherung und Versorgungskasse des Bankgewerbes

Das Landgericht holte darauf hin ein medizinisches Gutachten ein, das die Berufsunfähigkeit der Versicherungsnehmerin bestätigte. Die Gegenseite lenkte gleichwohl nicht ein, sondern bestand auf einer Einvernahme des Sachverständigen. Dies änderte aber nichts am Ergebnis. Nachdem der Sachverständige seine Gutachtensergebnisse bestätigt hatte, einigten sich die Parteien auf einen Vergleich, der einen Verzicht auf eine Nachprüfung für 7 Jahre und damit eine Zahlung von Berufsunfähigkeitsrenten i.H.v. € 85.000,- vorsieht. Auch danach besteht der Anspruch auf Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente weiter, sofern die Versicherung nicht eine ausreichende Gesundung begründen kann.

„Für uns als Rechtsanwälte ist es erfreulich, dass die fundierte Fallbearbeitung erneut zu einem Erfolg geführt hat. Für unsere Mandantin war es vor allem wichtig, schnell eine Einigung zu erzielen, damit sie sich voll auf ihre Gesundung konzentrieren kann“, freut sich Rechtsanwalt Christian Luber. „Dieses Ergebnis war um so wichtiger, weil vorliegend die Mandantin glaubhaft darlegte, dass sie eigentlich unbedingt arbeiten wollte, hieran aber durch die tückische Krebserkrankung immer wieder gehindert wurde und wiederholt sogar konkrete Lebensgefahr bestand. Umso unverständlicher war daher auch für uns Rechtsanwälte die Leistungsverweigerung der Versicherung und umso positiver war, dass wir dem Recht zum Sieg verhelfen konnten.“

Über die Kanzlei

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

 

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft

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