Das Landgericht Hildesheim hat die Gothaer Lebensversicherung zur Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente an eine Versicherungsnehmerin verurteilt, nachdem die Versicherung zuvor die Berufsunfähigkeit ihrer Versicherten bestritten hatte.
Unsere Mandantin war bis zum Eintritt ihrer Berufsunfähigkeit im Jahr 2011 als Bautechnikerin tätig. Als sie arbeitsunfähig erkrankte und ihr von ihrem Arzt die Berufsunfähigkeit bestätigt wurde, wandte sie sich an die Gothaer Lebensversicherung und beantragte Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Leistungsablehnung durch Gothaer
Die Versicherung wies die Leistungspflicht mit der Begründung zurück, dass die erforderliche 50 %-ige Berufsunfähigkeit der Versicherten nicht bestünde. Daher kontaktierte die Betroffene den Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., und bat um rechtliche Unterstützung. Dieser kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft war. Zunächst wurde daher die Versicherung außergerichtlich zur Leistung aufgefordert.
Klage vor dem Landgericht Hildesheim
Nachdem es jedoch außergerichtlich nicht zu einer Einigung kam, reichte Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A. Klage beim Landgericht Hildesheim ein.
Die Kammer ließ sich die Berufstätigkeit der Klägerin schildern und entschied dann, die Berufsunfähigkeit durch einen neutralen Sachverständigen prüfen zu lassen. Dieser wiederum gelangte nach Untersuchung der Klägerin zu dem Ergebnis, dass diese im geforderten Maße berufsunfähig ist.
Landgericht Hildesheim verurteilt Gothaer Lebensversicherung
Das Landgericht schloss sich dieser Einschätzung des Sachverständigen an und verurteilte die Gothaer Lebensversicherung zur Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente
„So belastend die der Berufsunfähigkeit zugrundeliegende Erkrankung für unsere Mandantin auch sein mag, so positiv ist zugleich, dass die Berufsunfähigkeit so eindeutig bestätigt wurde,“ so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A. von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. „Es zeigt zugleich, wie lebensfremd die Entscheidungen der Berufsunfähigkeitsversicherungen manchmal sind.“