Die Dela Risikolebensversicherung hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft mit der Erbin des Versicherungsnehmers einen Vergleich geschlossen.
Der Versicherungsnehmer schloss 2019 eine Risikolebensversicherung bei der DELA Lebensversicherung ab. Er verstarb im Jahr 2022 an einer Krebserkrankung. Seine Ehefrau beantragte daraufhin Leistungen bei der DELA Lebensversicherung. Umso schockierter war sie, als die Versicherung die Zahlung der Versicherungssumme verweigerte und dies mit einer Falschbeantwortung von Gesundheitsfragen im Versicherungsantrag begründete.
Klage gegen Dela Lebensversicherung
Die Ehefrau des Versicherungsnehmers wandte sich daraufhin hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht, Christian Luber, LL.M., M.A., kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft sein dürfte. Nachdem die Versicherung außergerichtlich eine Einigung ablehnte, wurde das Klageverfahren vor dem Landgericht Düsseldorf eingeleitet.
Vergleich mit der Dela Lebensversicherung
Das Gericht unterbreitete schließlich einen Vergleichsvorschlag, der eine Abgeltung des bestehenden Versicherungsfalls vorsah. Beide Parteien nahmen diesen Vergleich an.
„Für uns als Rechtsanwälte ist es erfreulich, dass die fundierte Fallbearbeitung erneut zu einem Erfolg geführt hat. Für unsere Mandantin war es vor allem wichtig, schnell eine Einigung zu erzielen, damit sie nicht wiederholt an das traumatische Ereignis des Tods ihres Ehemanns erinnert wurde“, freut sich Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht, Christian Luber, LL.M., M.A..