Die Proxalto Lebensversicherung hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft einer Controllerin einen Vergleichsbetrag in Höhe von 120.000,- Euro gezahlt, nachdem die Versicherung zuvor die Anerkennung des Versicherungsfalls verweigert hatte.
Die Versicherungsnehmerin, von Beruf Controllerin bei einem Automobilhersteller, erkrankte im Jahr 2020 an einer mittelgradigen depressiven Episode. Sie beantragte daraufhin Leistungen bei ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung, der Proxalto Lebensversicherung. Umso betroffener war sie, als die Proxalto Lebensversicherung nicht nur die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente verweigerte, sondern dies auch noch mit dem vorgeblich fehlenden Eintritt des Versicherungsfalls begründete.
Klage gegen die Proxalto Lebensversicherung
Die Versicherungsnehmerin wandte sich daraufhin hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht, Christian Luber, LL.M., M.A., kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft war. Nachdem die Versicherung außergerichtlich eine Einigung ablehnte, wurde das Klageverfahren vor dem Landgericht München eingeleitet.
Vergleich mit der Proxalto Lebensversicherung
Das Gericht unterbreitete schließlich einen Vergleichsvorschlag, der eine Abgeltung der bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherung bei Zahlung eines Betrags i.H.v. 120.000,- Euro vorsah. Beide Parteien nahmen diesen Vergleich an.
„Für uns als Rechtsanwälte ist es erfreulich, dass die fundierte Fallbearbeitung erneut zu einem Erfolg geführt hat. Für unsere Mandantin war es vor allem wichtig, schnell eine Einigung zu erzielen, damit sie sich voll auf ihre Gesundung konzentrieren kann“, freut sich Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht, Christian Luber, LL.M., M.A..