Die DKV Krankentagegeldversicherung hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft im Rahmen eines vor dem Landgericht Frankfurt am Main geschlossenen Vergleichs einen Betrag in Höhe von 20.000,- € an eine Versicherte bezahlt.
Unsere Mandantin hatte seit vielen Jahren eine private Krankenversicherung. Diese beinhaltete eine Krankentagegeldversicherung. Ende 2020 erkrankte unsere Mandantin an einer depressiven Episode. Die DKV zahlte erst das versicherte Krankentagegeld, ließ dann aber zeitnah die Versicherte gutachterlich untersuchen.
Gutachten führt zur Leistungsablehnung
Der Gutachter der Versicherung kam zu dem Ergebnis, dass unsere Mandantin nicht nur vorübergehend erkrankt, sondern dauerhaft berufsunfähig sei. Die Leistungen wurden daraufhin von der DKV eingestellt und der Krankentagegeld-Versicherungsvertrag beendet.
Mandatierung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft
Die Versicherungsnehmerin wandte sich daraufhin hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., kam nach einer intensiven Prüfung des Falls zu dem Ergebnis, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft war. Nachdem die Versicherung außergerichtlich eine Einigung ablehnte, wurde das Klageverfahren vor dem Landgericht Frankfurt am Main eingeleitet.
Vergleich
Noch bevor sich ein Anwalt für die DKV bestellte, unterbreitete diese einen Vergleichsvorschlag. „Dieser fiel aber zu niedrig aus, sodass mehrmaliges Nachverhandeln erforderlich war“, erläutert Rechtsanwalt Luber. „Schließlich konnte aber eine Lösung gefunden werden, mit der unsere Mandantin sehr zufrieden war, weil sie ein weiteres halbes Jahr Krankentagegeld erhielt. Für uns als Rechtsanwälte von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft bestätigt dies zum einen wieder einmal, dass eine fundierte und umfassende Fallbearbeitung dazu führt, dass die Leistungsabteilungen der Versicherungen einsehen, dass ein Beharren auf ihren fehlerhaften Positionen nicht erfolgversprechend ist. Zum anderen hat sich erneut gezeigt, dass man zeitnah zum Erfolg kommen und den Mandanten somit langwierige Prozesse ersparen kann“, freut sich Rechtsanwalt Christian Luber.