LG Hamburg: Signal Iduna Lebensversicherung zahlt Abgeltung in fünfstelliger Höhe wegen geltend gemachter Berufsunfähigkeit

Die Signal Iduna Lebensversicherung hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft einem Beamten in Ausbildung einen fünfstelligen Vergleichsbetrag gezahlt, nachdem die Versicherung zuvor die Anerkennung des Versicherungsfalls verweigert hatte.

Der Versicherungsnehmer, der sich noch in der Ausbildung bei der Polizei befand, erkrankte im Jahr 2021 an einer mittelgradigen depressiven Episode und einer Zwangsstörung. Er beantragte daraufhin Leistungen bei seiner Berufsunfähigkeitsversicherung, der Signal Iduna Lebensversicherung. Umso schockierter war er, als die Signal Iduna nicht nur die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente verweigerte, sondern auch vom Versicherungsvertrag zurücktrat mit der Begründung einer vorgeblich falschen Beantwortung von Gesundheitsfragen.

Klage gegen die Signal Iduna Lebensversicherung

Der Versicherungsnehmer wandte sich daraufhin hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Die Rechtsanwältin und Fachanwältin für Versicherungsrecht, Aylin Kempf, kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft war. Nachdem die Versicherung außergerichtlich eine Einigung ablehnte, wurde das Klageverfahren vor dem Landgericht HAmburg eingeleitet.

Vergleich mit der Signal Iduna Lebensversicherung

Das Gericht hörte die Parteien in der mündlichen Verhandlung zunächst an und unterbreitete schließlich einen Vergleichsvorschlag, der eine Abgeltung des bestehenden Versicherungsfalls bei Zahlung eines fünfstelligen Betrags vorsah. Beide Parteien nahmen diesen Vergleich an.

„Für uns als Rechtsanwälte ist es erfreulich, dass die fundierte Fallbearbeitung erneut zu einem Erfolg geführt hat. Für unseren Mandanten war es sehr wichtig, eine zügige Einigung zu finden, damit er sich voll auf seine Gesundung konzentrieren kann“, freut sich Rechtsanwältin und Fachanwältin für Versicherungsrecht, Aylin Kempf.

Über die Kanzlei

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

 

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