Das LG Landshut hat die HUK Coburg Versicherung nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft zur Zahlung einer Invaliditätsleistung an einen Versicherungsnehmer verurteil, nachdem die HUK Coburg zuvor die Leistung verweigert hatte.
Unser Mandant verletzte sich im Jahr 2017 bei der Gartenarbeit. Hierbei erlitt er eine Supraspinatussehnen-Ruptur. Unser Mandant stellte daraufhin einen Antrag auf Leistungen bei der Unfallversicherung. Nachdem die HUK Coburg Versicherung unseren Mandanten in der Folge gutachterlich untersuchen ließ, lehnte sie eine Zahlung schließlich ab und begründete dies mit einer fehlenden Kausalität, da nach Ansicht der Versicherung der Unfall nicht ursächlich für die Verletzung sei.
Der Betroffene bat daraufhin den Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., um Unterstützung, der nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis gelangte, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft sein dürfte. Da die HUK Coburg außergerichtlich eine Zahlung verweigerte, wurde schließlich Klage beim Landgericht Landshut eingereicht. Das Gericht ließ den Kläger daraufhin gutachterlich untersuchen. Der Sachverständige bestätigte sowohl Invalidität als auch Unfallkausalität und stellte eine Invaliditätshöhe fest, die zwei Drittel der eingeklagten Forderung entsprach. „Unerfreulich war, dass die HUK Coburg weiterhin eine gütliche Einigung ablehnte,“ so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A.. „Die im Ergebnis völlig erfolglosen Versuche der HUK Coburg, das Gutachten anzugreifen, dauerte weitere 2 Jahre und verursachte erhebliche Kosten, die nun zu zwei Dritteln von der HUK Coburg getragen werden müssen. Die Sinnhaftigkeit dieser Vorgehensweise erschloss sich weder uns noch dem Gericht.“
Die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft konnte somit erneut trotz erheblicher Verzögerungstaktiken der Versicherung am Ende einen Großteil der Ansprüche für den Mandanten erfolgreich durchsetzen.