Die Continentale Lebensversicherung hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft einer Erzieherin einen Vergleichsbetrag in fünfstelliger Höhe gezahlt, nachdem die Versicherung zuvor die Anerkennung des Versicherungsfalls verweigert hatte.
Die Versicherungsnehmerin, von Beruf Erzieherin, erkrankte im Jahr 2021 an einer mittelgradigen depressiven Episode. Sie beantragte daraufhin Leistungen bei ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung, der Continentale Lebensversicherung. Umso betroffener war sie, als die Continentale Lebensversicherung nicht nur die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente verweigerte, sondern auch noch den Vertrag anfocht und dies mit einer vorgeblichen falschen Beantwortung von Gesundheitsfragen begründete
Klage gegen die Continentale Lebensversicherung
Die Versicherungsnehmerin wandte sich daraufhin hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Rechtsanwältin Aylin Kempf, kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft war. Nachdem die Versicherung außergerichtlich eine Einigung ablehnte, wurde das Klageverfahren vor dem Landgericht Nürnberg eingeleitet.
Vergleich mit der Continentale Lebensversicherung
In der mündlichen Verhandlung einigten sich die Parteien auf einen Vergleich, der eine Abgeltung der bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherung bei Zahlung eines fünfstelligen Betrags vorsah.
„Für uns als Rechtsanwälte ist es erfreulich, dass die fundierte Fallbearbeitung erneut zu einem Erfolg geführt hat. Für unsere Mandantin war es vor allem wichtig, schnell eine Einigung zu erzielen, damit sie sich voll auf ihre Gesundung konzentrieren kann“, freut sich Rechtsanwältin Aylin Kempf.