Die RheinLand Unfallversicherung zahlt einem Versicherungsnehmer nach dessen Fingeramputation einen Betrag i.H.v. € 30.000,00, nachdem sie zuvor die Zahlung verweigert hatte.
Unser Mandant hatte mit der RheinLand Versicherungs-AG eine private
Unfallversicherung abgeschlossen. Der Mandant von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft verletzte sich im Jahr 2019 an seiner Hand mit einer Kreissäge. In der akutmedizinischen Behandlung mussten mehrere Finger amputiert werden.
Rücktritt, Anfechtung und Kündigung durch RheinLand Versicherung
Der Versicherungsnehmer beantragte daraufhin Leistungen bei seiner Unfallversicherung. Die RheinLand Versicherung erkannte zwar erst einen Teil des Anspruches an, meldete sich dann aber fast 3 Jahre später bei ihrem Versicherungsnehmer, erklärte den Rücktritt, die Anfechtung und die Kündigung des Versicherungsvertrages, begründete dies mit einer vorgeblichen Falschbeantwortung der Gesundheitsfragen und forderte die geleistete Zahlung wieder zurück. Was genau unser Mandant, der sich keiner Schuld bewusst war, aber falsch gemacht haben soll, erläuterte die Versicherung nicht.
Hilfe bei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft
Daher wandte sich der Versicherungsnehmer hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte, bundesweit tätige Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass der Anspruch bestand und daher die Rückforderung unzulässig war. Er forderte die Versicherung daher zur ordnungsgemäßen Bearbeitung des Versicherungsfalles auf und begründete den Anspruch.
Anerkenntnis durch RheinLand Versicherung
Nach zweieinhalb Monaten Bedenkzeit erklärte die RheinLand Versicherung ohne weitere Diskussion das Anerkenntnis und leistete eine weitere Zahlung i.H.v. € 25.000,00.
„Für unseren Mandanten ist dies eine erfreuliche Wendung. Für uns als Rechtsanwälte von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft bestätigt dies, dass man bereits außergerichtlich zum Erfolg kommen und den Mandanten somit langwierige Prozesse ersparen kann,“ freut sich Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A..