Ihre Spezialisten für Berufsunfähigkeit

Wir sind spezialisiert auf die Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung!

Berufsunfähigkeit bei Rückenleiden: Warum Versicherer Ansprüche oft anzweifeln

Berufsunfähigkeit bei Rückenleiden: Warum Versicherer Ansprüche oft anzweifeln

Rückenleiden gehören zu den häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit. Dennoch kommt es im Leistungsprüfungsverfahren regelmäßig zu unterschiedlichen Einschätzungen über die tatsächliche Einschränkung der Arbeitsfähigkeit. Dies betrifft sowohl Bandscheibenvorfälle als auch chronische Rückenschmerzen oder degenerative Wirbelsäulenveränderungen.

Der folgende Beitrag erläutert, warum Rückenbeschwerden häufig unterschiedlich bewertet werden, welche Prüfmechanismen Versicherer anwenden und wie Betroffene ihre medizinischen und beruflichen Angaben so aufbereiten können, dass sie korrekt in die Leistungsprüfung einfließen.

Erfahrungen & Bewertungen zu L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft
Lächelnde Frau in einem beleuchteten Raum.

Aylin Kempf, geb. Pratsch
Partnerin

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Versicherungsrecht
 

Porträt eines Mannes mit Brille und Bart.

Christian Luber, LL.M., M.A.
Partner

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Unser Ansatz

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist als Fach- und Spezialkanzlei für Versicherungsrecht eine inhabergeführte, auf dem Gebiet des Versicherungsrechts tätige Fachkanzlei.

Die beiden Kanzleiinhaber betreuen Mandate stets gemeinschaftlich. Dieses fast ausschließliche Alleinstellungsmerkmal ist zwar in erheblichem Maße arbeitsintensiv, gewährleistet aber die bestmögliche Mandatsbetreuung. Beide Rechtsanwälte verfügen jeweils über besondere Stärken, die sie entsprechend in das Mandat einbringen können.

1. Rückenleiden gehören zu den häufigen BU-Ursachen

Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zählen Erkrankungen des Bewegungsapparats – insbesondere der Wirbelsäule – seit Jahren zu den häufigen Ursachen für Berufsunfähigkeit. Betroffen sind sowohl körperlich tätige Berufsgruppen als auch Büro- und Verwaltungstätigkeiten, bei denen langes Sitzen erforderlich ist.

Typische Beschwerden:

  • anhaltende oder wiederkehrende Rückenschmerzen

  • eingeschränkte Beweglichkeit

  • sensible Störungen oder Kraftverlust

  • Belastungsintoleranz beim Heben, Tragen oder Sitzen

Solche Einschränkungen können die Ausübung der zuletzt ausgeübten beruflichen Tätigkeit dauerhaft erschweren oder unmöglich machen.

3. Vorgehen bei einer BU-Ablehnung aufgrund von Rückenproblemen

Rückenleiden führen im BU-Verfahren besonders häufig zu Uneinigkeit, da verschiedene medizinische und berufliche Faktoren zusammentreffen. Häufige Themen sind:

a) Unterschiedliche Einschätzungen zur Behandelbarkeit

Bei Rückenbeschwerden existieren zahlreiche Therapien. Versicherer stellen daher oft darauf ab, ob eine mögliche Besserung zu erwarten ist. Diese Beurteilung hängt stark von der individuellen Krankheitsentwicklung ab.

b) Objektivierbarkeit der Beschwerden

Nicht alle Rückenleiden lassen sich eindeutig bildgebend nachweisen. Gerade bei chronischen Schmerzsyndromen bestehen bei der Beurteilung häufig größere Interpretationsspielräume.

c) Abweichende medizinische Bewertungen

Gutachten können zu anderen Einschätzungen kommen als die behandelnden Ärztinnen und Ärzte. Gründe hierfür können Unterschiede im Untersuchungszeitpunkt, in der Methodik oder in der Fragestellung sein.

d) Bewertung der beruflichen Tätigkeit

Ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt, hängt nicht allein von der Diagnose ab, sondern davon, wie sich die Beschwerden auf die konkreten beruflichen Anforderungen auswirken. Die Einschätzung, welche Tätigkeiten prägend für den Beruf waren und in welchem Umfang sie noch ausgeübt werden können, fällt häufig unterschiedlich aus.

3. Vorgehen bei einer BU-Ablehnung aufgrund von Rückenproblemen

Wird ein Leistungsantrag abgelehnt, können folgende Schritte dabei helfen, die Entscheidungsgrundlagen zu überprüfen und zu klären:

1. Prüfung des Ablehnungsschreibens

Eine juristische Bewertung kann aufzeigen, ob die Ablehnung den vertraglichen Regelungen entspricht und ob weitere Schritte sinnvoll sind.
Kontakt: https://lp-rechtsanwaelte.com/kontakt/

2. Ergänzende medizinische Dokumentation

Hilfreich sind insbesondere:

  • MRT-, CT- oder Röntgenbefunde

  • Reha-Berichte

  • Berichte von Schmerztherapeuten

  • aussagekräftige orthopädische bzw. neurologische Stellungnahmen

Eine umfassende Dokumentation kann zu einer klareren Bewertung beitragen.

3. Detaillierte Darstellung der letzten beruflichen Tätigkeit

Die genaue Beschreibung der berufsprägenden Tätigkeiten ist ein zentraler Bestandteil jeder BU-Prüfung. Dazu gehören:

  • körperliche Belastungen

  • organisatorische Abläufe

  • zeitlicher Anteil einzelner Tätigkeiten

  • Bewegungsabläufe, Zwangshaltungen, Hebevorgänge

Je präziser die Darstellung, desto besser kann geprüft werden, ob die Tätigkeit noch im erforderlichen Umfang ausgeübt werden kann.

4. Einholung weiterer ärztlicher Stellungnahmen

Wenn unterschiedliche medizinische Einschätzungen bestehen, kann eine unabhängige fachärztliche Begutachtung zur Klärung beitragen.

4. Praxisfall: Vergleich mit der Debeka Lebensversicherung nach Bandscheibenvorfall

Ein Fall aus unserer Kanzlei verdeutlicht, wie eine strukturierte rechtliche Aufarbeitung des Sachverhalts zu einer Klärung führen kann:

Eine Versicherungsnehmerin erlitt einen Bandscheibenvorfall und war aufgrund anhaltender körperlicher Beeinträchtigungen nicht mehr in der Lage, ihre berufliche Tätigkeit auszuüben. Die beantragten Leistungen wurden von der Debeka Lebensversicherung zunächst abgelehnt; zusätzlich erklärte die Versicherung den Rücktritt vom Vertrag.

Die Versicherungsnehmerin wandte sich daraufhin an Rechtsanwältin Aylin Kempf, Fachanwältin für Versicherungsrecht. Nach Prüfung der Unterlagen ergaben sich Zweifel an der Berechtigung der Ablehnung und des Rücktritts. Da außergerichtlich keine Einigung erzielt werden konnte, wurde Klage eingereicht.

Im weiteren Verlauf einigten sich die Parteien auf einen Vergleich, sodass das Verfahren ohne weitere Fortsetzung abgeschlossen werden konnte.

Originalfallbeschreibung:
https://lp-rechtsanwaelte.com/debeka-lebensversicherung-vergleicht-sich-mit-versicherungsnehmerin-nach-bandscheibenvorfall/

FAQ: Rückenprobleme und Berufsunfähigkeit

Wenn die zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit voraussichtlich dauerhaft zu mindestens 50 % nicht mehr ausgeübt werden kann.

Weil Beschwerden nicht immer eindeutig messbar sind und die beruflichen Anforderungen individuell stark variieren.

Eine rechtliche und medizinische Überprüfung der Unterlagen kann klären, ob weitere Schritte sinnvoll sind.

In einigen Fällen kann es zu einer besseren Einschätzung beitragen, insbesondere wenn unterschiedliche medizinische Auffassungen bestehen.

Nein. Viele Fälle werden außergerichtlich entschieden.

Fazit

Rückenleiden sind eine häufige Ursache für Berufsunfähigkeit, führen in der Leistungsprüfung jedoch oft zu unterschiedlichen Einschätzungen hinsichtlich der beruflichen Auswirkungen. Eine klare medizinische Dokumentation und eine detaillierte Tätigkeitsbeschreibung sind wesentliche Grundlagen für eine sachgerechte Prüfung des Leistungsfalls.

Mehr Informationen zum Leistungsantrag finden Sie hier: https://lp-rechtsanwaelte.com/berufsunfaehigkeitsversicherung-leistungsantrag/

Bild von Aylin Kempf

Aylin Kempf

Dieser Artikel wurde verfasst von Aylin Kempf, Rechtsanwältin ür Versicherungsrecht bei L&P Rechtsanwälte.

Zum Profil

Vereinbaren Sie Ihre kostenfreie Erstberatung!

Kontaktieren Sie uns via E-Mail oder Kontaktformular. Profitieren Sie von unserer kostenlosen Erstberatung dank unserer umfassenden Erfahrung mit Versicherungsfällen. Unser Kanzleisitz befindet sich in München. An den weiteren Orten sind wir zwar nicht mit einem Büro vertreten, wir vertreten Sie aber an Ihrem Wohnort in ganz Deutschland und sind unter den folgenden regionalen Servicenummern erreichbar.

München (Kanzleisitz)
Tel: 089 999 533 450

Hamburg
Tel: 040 356 763 58

Coburg
Tel: 09561 74 649 90

Stuttgart
Tel: 0711 953 384 00

Berlin
Tel: 030 221 869 95

Hannover
Tel: 0511 809 046 01

Frankfurt am Main
Tel: 069 900 199 03

Wir sind für Sie da

Mit Absenden Ihrer Kontaktanfrage erklären Sie sich mit unserer Datenschutzerklärung einverstanden

Schreiben Sie uns.

Aktuelle Fälle

Berufsunfähigkeitsversicherung

26.

Okt..

Versicherung erkennt Berufsunfähigkeit wegen Darmriss nach Geburt an

Die Bayerische Lebensversicherung AG hat die Ansprüche einer Versicherungsnehmerin, die bei der Geburt ihres Kindes einen Darmriss erlitt und seither nicht mehr als Lehrkraft arbeiten konnte, anerkannt. Unsere Mandantin verfügt über eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei der...

26.

Okt..

Nürnberger Lebensversicherung vergleicht sich mit Versicherungsnehmer wegen rheumatischer Erkrankung

Die Nürnberger Lebensversicherung hat sich nach Einreichung der Klage durch L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft mit einem Versicherungsnehmer auf einen Vergleich geeinigt, nachdem ursprünglich Leistungen abgelehnt wurden. Unser Mandant leidet an Schmerzen im...

26.

Okt..

ERGO Lebensversicherung zahlt 5-stellige Vergleichssumme an Versicherungsnehmerin wegen Depressionen und Reizdarm

Die ERGO hat sich im Klageverfahren mit einer Versicherungsnehmerin, die durch L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft vertreten wurde, auf einen Vergleich geeinigt, nachdem ursprünglich Leistungen abgelehnt wurden. Die Versicherungsnehmerin erkrankte an Depressionen, einer...

26.

Okt..

Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt Vergleich an Krankenschwester wegen Depression und posttraumatischer Belastungsstörung

Nach Einreichung einer Klage durch L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft hat sich eine Krankenschwester mit ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung auf einen Vergleich geeinigt, nachdem ursprünglich Leistungen abgelehnt wurden. Die Versicherungsnehmerin leidet an Depressionen und einer...

26.

Okt..

Debeka Lebensversicherung vergleicht sich mit Versicherungsnehmerin nach Bandscheibenvorfall

Die Debeka Lebensversicherung hat sich nach Einreichung der Klage durch L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft mit einer Versicherungsnehmerin auf einen Vergleich geeinigt, nachdem ursprünglich Leistungen abgelehnt wurden. Unsere Mandantin erlitt einen Bandscheibenvorfall und...

26.

Okt..

Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt Vergleich an Altenpfleger wegen Osteochondrose und Bandscheibenvorfall

Die Swiss Life hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft einem Geschäftsführer einen 5-stelligen Betrag gezahlt, nachdem die Versicherung zuvor die Anerkennung des Versicherungsfalls verweigert hatte. Der Versicherungsnehmer leidet seit vielen...