Ihre Unfallversicherung zahlt nicht?
Ihre Fachanwälte für Versicherungsrecht
Wir sind spezialisiert auf die Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber Ihrer Unfallversicherung!
Sie haben einen Unfall erlitten. Aber Ihre private Unfallversicherung weigert sich trotz Invalidität zu zahlen?
Ihnen wird gar vorgeworfen, Erkrankungen vorvertraglich nicht angegeben zu haben? Oder die Versicherung bestreitet das Vorliegen einer Invalidität und Sie wissen nicht, was zu tun ist? In all diesen und weiteren Fällen stehen wir Ihnen zur Seite.
Wir bringen langjährige Erfahrung im Versicherungsrecht mit. Daher erhalten Sie mit unserer kostenlosen Erstprüfung schnelle Hilfe.
Christian Luber, LL.M., M.A.
Partner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Unser Ansatz
L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist als Fachkanzlei für Versicherungsrecht eine inhabergeführte, auf dem Gebiet des Versicherungsrechts tätige Fachkanzlei.
Die beiden Kanzleiinhaber betreuen Mandate stets gemeinschaftlich. Dieses fast ausschließliche Alleinstellungsmerkmal ist zwar in erheblichem Maße arbeitsintensiv, gewährleistet aber die bestmögliche Mandatsbetreuung. Beide Rechtsanwälte verfügen jeweils über besondere Stärken, die sie entsprechend in das Mandat einbringen können.
Welcher Fall tritt bei Ihnen auf?
Ihre Versicherung lehnt ab...
Die Versicherung hat abgelehnt – was soll ich nun machen?
Sie haben ein Ablehnungsschreiben Ihrer Unfallversicherung erhalten? Stecken Sie nicht den Kopf in den Sand. Es könnte zwar sein, dass Ihr Versicherer Ihre Zahlung zu Recht ablehnt. Häufig sind die Argumente der Versicherer aber nicht rechtmäßig. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte durchzusetzen, damit Sie Ihre Rente schnellstmöglich erhalten.
- Sende Sie uns das Ablehnungsschreiben der Versicherung
- Wir prüfen kostenfrei die Erfolgsaussichten
- Und unterstützen Sie beim Vorgehen gegen die Versicherung
Sie möchten die Ablehnung Ihrer Versicherung prüfen lassen? Rufen Sie uns an. Wir überprüfen das Ablehnungsschreiben kostenfrei.
Ihre Versicherung wirft Ihnen falsche Angaben vor.
Die Versicherung wirft mir falsche Angaben vor und hat den Vertrag angefochten/gekündigt bzw. ist vom Vertrag zurückgetreten – kann man da was machen?
Das ist leider häufig der Fall – man stellt einen Leistungsantrag und die Versicherung meint plötzlich, dass man Jahre zuvor beim Abschluss des Vertrags Erkrankungen „verheimlicht“ hat. Hier muss gründlich von einem Fachanwalt geprüft werden, ob das Vorgehen der Versicherung rechtswirksam ist. Für eine wirksame Anfechtung muss der Versicherungsnehmer arglistig gehandelt haben – dies ist aber selten der Fall.
- Sie haben nicht absichtlich falsche Angaben gemacht
- Auch wenn Sie fahrlässig gehandelt haben, darf nicht komplett gekürzt werden
- In vielen Fällen können Sie trotz Falschangabe die Zahlung verlangen
- Wir als Fachanwälte prüfen die Erfolgsaussichten
Schicken Sie uns das Schreiben – wir prüfen für Sie, ob die Versicherung den Vertrag wirklich beenden kann oder ob Ihnen nicht doch Ihre Leistungen zustehen!
Versicherung versucht Vergleich
Die Versicherung hat mir einen Vergleich angeboten – soll ich diesen annehmen?
Ihre Versicherung bietet Ihnen einen Vergleich an. Jetzt ist Geduld gefragt, denn Sie sollten diesen nicht einfach annehmen. Lassen Sie unbedingt einen Fachanwalt zuvor prüfen, ob der Vergleich für Sie nachteilig ist.
- Das Angebot für den Vergleich zeigt, dass Ihre Ansprüche berechtigt sind
- Gegebenenfalls sollten Sie auf eine vollständige Zahlung bestehen
- Wir als Anwälte können das Vergleichsangebot für Sie überprüfen
Schicken Sie uns das Angebot der Versicherung – wir prüfen für Sie, ob Sie sich mit dem Vergleich abfinden müssen oder ob Ihnen nicht doch mehr zusteht!
Negatives Gutachen
Der Gutachter kommt zu dem Schluß, dass meine Versicherung nicht zahlen muss – ist jetzt alles verloren?
Nein, auch Gutachter machen Fehler. Sollte der Gutachter zu einem Ergebnis gelangt sein, das für Sie nachteilig ist, sollten Sie das Gutachten rechtlich überprüfen lassen..
- Gutachten können formale und inhaltliche Mängel aufweisen
- Der Gutachter kann sich nicht neutral verhalten haben
- Wir überprüfen Ihr Gutachten kostenfrei
Schicken Sie uns das Gutachten – wir prüfen für Sie, ob der Gutachter Fehler gemacht hat und das Gutachten daher angreifbar ist!
Sie erhalten keine Antwort...
Ich habe nach mehreren Monaten noch immer keine Antwort von der Versicherung. Was ist jetzt sinnvoll zu tun?
Natürlich darf die Versicherung den Antrag prüfen. Allerdings sollten Sie – abhängig vom Prüfungsumfang – nach 4 bis 6 Wochen eine Antwort erhalten haben, ob noch weitere Informationen benötigt werden. Sollten alle Unterlagen vorliegen, muss die Versicherung innerhalb eines angemessenen Zeitfensters eine Entscheidung treffen.
- Sie müssten nach 4-6 Wochen eine erste Antwort erhalten
- Die Versicherung muss innerhalb einer Frist antworten
- Die Entscheidung darf nicht zu lange dauern
- Wir als Anwälte können Druck ausüben
Vereinbaren Sie Ihre kostenfreie Erstberatung!
Kontaktieren Sie uns via E-Mail oder Kontaktformular. Wir vertreten Sie an Ihrem Wohnort in ganz Deutschland. Profitieren Sie von unserer kostenlosen Erstberatung dank unserer umfassenden Erfahrung mit Versicherungsfällen.
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Mandantenstimmen
Aktuelle Fälle
Unfallversicherung
21.
Aug.
Versicherungskammer Bayern lehnt Ansprüche aus Unfallversicherung bei Tod eines Kindes infolge Infekts ab
Die Versicherungskammer Bayern hat bei einem Versicherungsnehmer nach dem Tod dessen Sohns die Zahlung der vereinbarten Versicherungssumme für den Todesfall aus einer Unfallversicherung abgelehnt. Der Mandant von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft hatte...
19.
Mai.
ARAG Allgemeine Versicherung AG: Fehlerhafte Prüfung eines Unfalls?
Ein Mandant von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft hatte 2014 eine Unfallversicherung bei der ARAG Allgemeinen Versicherung AG abgeschlossen. Im August 2016 verletzte sich unser Mandant bei einem Fußballspiel. Bei einem Sprint rutschte...
09.
Mai.
Nürnberger Allgemeine Versicherung AG: Unzureichende Feststellung der Invalidität?
Der Mandant von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft hatte 2005 eine Unfallversicherung bei der Nürnberger Allgemeinen Versicherung AG abgeschlossen. Im Mai 2016 stürzte unser Mandant von einem Baum und verletzte sich hierbei schwer...
13.
Mrz.
Kein Rücktritt des Versicherers trotz vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung
Nicht jede Falschbeantwortung von Fragen vor Vertragsschluss führt zur Leistungsfreiheit des Versicherers. Dies ist nur bei Vorliegen von eng umgrenzten Umständen der Fall. Hierauf weist der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von...
30.
Dez.
OLG Karlsruhe: Versicherungsschutz der privaten Unfallversicherung auch bei bloßer Verschlimmerung von Vorschäden durch Unfall!
Auch bei einer bloßen Verschlimmerung von Vorschäden durch einen Unfall besteht Versicherungsschutz der privaten Unfallversicherung. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Datum vom 30. Dezember 2016, Az. 12 U 97/16, festgestellt, dass Vorschäden nicht zum Wegfall...
19.
Okt.
BGH: Kausalität zwischen Unfall und Verletzung
Für einen adäquaten Kausalzusammenhang zwischen Unfall und Gesundheitsbeeinträchtigung reicht bereits eine nicht gänzlich unwahrscheinliche Mitwirkung aus. Der Bundesgerichthof hat mit Datum vom 19. Oktober 2016, Az. IV ZR 521/14, festgestellt, dass die Mitwirkung eines Unfalls...