Ihre Unfallversicherung zahlt nicht?

Ihre Fachanwälte für Versicherungsrecht

Wir sind spezialisiert auf die Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber Ihrer Unfallversicherung!

Sie haben einen Unfall erlitten. Aber Ihre private Unfallversicherung weigert sich trotz Invalidität zu zahlen?

Ihnen wird gar vorgeworfen, Erkrankungen vorvertraglich nicht angegeben zu haben? Oder die Versicherung bestreitet das Vorliegen einer Invalidität und Sie wissen nicht, was zu tun ist? In all diesen und weiteren Fällen stehen wir Ihnen zur Seite.

Wir bringen langjährige Erfahrung im Versicherungsrecht mit. Daher erhalten Sie mit unserer kostenlosen Erstprüfung schnelle Hilfe.

Erfahrungen & Bewertungen zu L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft

Christian Luber, LL.M., M.A.
Partner

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Aylin Kempf, geb. Pratsch
Partnerin

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Versicherungsrecht
 

Unser Ansatz

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist als Fachkanzlei für Versicherungsrecht eine inhabergeführte, auf dem Gebiet des Versicherungsrechts tätige Fachkanzlei.

Die beiden Kanzleiinhaber betreuen Mandate stets gemeinschaftlich. Dieses fast ausschließliche Alleinstellungsmerkmal ist zwar in erheblichem Maße arbeitsintensiv, gewährleistet aber die bestmögliche Mandatsbetreuung. Beide Rechtsanwälte verfügen jeweils über besondere Stärken, die sie entsprechend in das Mandat einbringen können.

Welcher Fall tritt bei Ihnen auf?

Ihre Versicherung lehnt ab...

Die Versicherung hat abgelehnt – was soll ich nun machen?

Sie haben ein Ablehnungsschreiben Ihrer Unfallversicherung erhalten? Stecken Sie nicht den Kopf in den Sand. Es könnte zwar sein, dass Ihr Versicherer Ihre Zahlung zu Recht ablehnt. Häufig sind die Argumente der Versicherer aber nicht rechtmäßig. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte durchzusetzen, damit Sie Ihre Rente schnellstmöglich erhalten.

Sie möchten die Ablehnung Ihrer Versicherung prüfen lassen? Rufen Sie uns an. Wir überprüfen das Ablehnungsschreiben kostenfrei.

Ihre Versicherung wirft Ihnen falsche Angaben vor.

Die Versicherung wirft mir falsche Angaben vor und hat den Vertrag angefochten/gekündigt bzw. ist vom Vertrag zurückgetreten – kann man da was machen?

Das ist leider häufig der Fall – man stellt einen Leistungsantrag und die Versicherung meint plötzlich, dass man Jahre zuvor beim Abschluss des Vertrags Erkrankungen „verheimlicht“ hat. Hier muss gründlich von einem Fachanwalt geprüft werden, ob das Vorgehen der Versicherung rechtswirksam ist. Für eine wirksame Anfechtung muss der Versicherungsnehmer arglistig gehandelt haben – dies ist aber selten der Fall.

Schicken Sie uns das Schreiben – wir prüfen für Sie, ob die Versicherung den Vertrag wirklich beenden kann oder ob Ihnen nicht doch Ihre Leistungen zustehen!

Versicherung versucht Vergleich

Die Versicherung hat mir einen Vergleich angeboten – soll ich diesen annehmen?

Ihre Versicherung bietet Ihnen einen Vergleich an. Jetzt ist Geduld gefragt, denn Sie sollten diesen nicht einfach annehmen. Lassen Sie unbedingt einen Fachanwalt zuvor prüfen, ob der Vergleich für Sie nachteilig ist.

Schicken Sie uns das Angebot der Versicherung – wir prüfen für Sie, ob Sie sich mit dem Vergleich abfinden müssen oder ob Ihnen nicht doch mehr zusteht!

Negatives Gutachen

Der Gutachter kommt zu dem Schluß, dass meine Versicherung nicht zahlen muss – ist jetzt alles verloren?

Nein, auch Gutachter machen Fehler. Sollte der Gutachter zu einem Ergebnis gelangt sein, das für Sie nachteilig ist, sollten Sie das Gutachten rechtlich überprüfen lassen..

Schicken Sie uns das Gutachten – wir prüfen für Sie, ob der Gutachter Fehler gemacht hat und das Gutachten daher angreifbar ist!

Sie erhalten keine Antwort...

Ich habe nach mehreren Monaten noch immer keine Antwort von der Versicherung. Was ist jetzt sinnvoll zu tun?​

Natürlich darf die Versicherung den Antrag prüfen. Allerdings sollten Sie – abhängig vom Prüfungsumfang – nach 4 bis 6 Wochen eine Antwort erhalten haben, ob noch weitere Informationen benötigt werden. Sollten alle Unterlagen vorliegen, muss die Versicherung innerhalb eines angemessenen Zeitfensters eine Entscheidung treffen.

Wenn Sie das Gefühl haben, dass die Entscheidung zu lange andauert: Rufen Sie uns an! Wir prüfen für Sie, ob die Versicherung Sie nur hinhält.

Vereinbaren Sie Ihre kostenfreie Erstberatung!

Kontaktieren Sie uns via E-Mail, Kontaktformular oder persönlich in neun Städten, montags bis samstags von 7 bis 19 Uhr. Profitieren Sie von unserer kostenlosen Erstberatung dank unserer umfassenden Erfahrung mit Versicherungsfällen.

L & P  München
Theresienstraße 23
80333 München
Tel: 089 999 533 450

L & P  Hamburg*
Neuer Wall 63
20354 Hamburg
Tel: 040 356 763 58

L & P  Berlin*
Kurfürstendamm 21
10719 Berlin
Tel: 030 221 869 95

L & P  Köln*
Richmodstraße 6
50667 Köln
Tel: 0221 969 864 13

L & P  Hannover*
Bahnhofstraße 8
30159 Hannover
Tel: 0511 809 046 01

L & P  Frankfurt am Main*
Große Gallusstraße 16–18
60312 Frankfurt
Tel: 069 900 199 03

L & P  Leipzig*
Torgauer Straße 231 -233
04347 Leipzig
Tel: 0341 8609 47 15

L & P  Stuttgart*
Friedrichstraße 15
70174 Stuttgart
Tel: 0711 953 384 00

L & P  Coburg*
Buchenweg 22
96450 Coburg
Tel: 09561 74 649 90

* Sprechtag nach telefonischer Vereinbarung

Wir sind für Sie da

Mit Absenden Ihrer Kontaktanfrage erklären Sie sich mit unserer Datenschutzerklärung einverstanden

Schreiben Sie uns.

V.H.:
Weiterlesen
„Ich bin sehr zufrieden mit der fachkundigen Beratung durch Frau Kempf, die zur Durchsetzung der Ansprüche geführt hat. Insbesondere die freundliche Kommunikation, die Beantwortung jeglicher Fragen und die stete Erreichbarkeit sind hervorzuheben. Die Entscheidung, den Weg des komplexen Leistungsantrags von Beginn an mit versierter Unterstützung durch Fr. Kempf anzugehen, hat sich als genau richtig erwiesen!"
C.R.:
Weiterlesen
„Rechtsanwalt Luber ist ein Top Jurist, der vor allem durch seine sehr guten kommunikativen Fähigkeiten und Kompetenzen, sowie überdurchschnittlich guten und vor allem juristischen Leistung, anhand der Beilegung dieses Rechtsstreits, erneut seine hohe Erfolgsquote bestätigt hat. Die Rechtsanwaltskanzlei L&P ist Vertrauensvoll, Persönlich, Erfahren und Exzellent !!! Vielen Dank Kanzlei L&P und vor allem ganz besonderen Dank an Rechtsanwalt Christian Luber."
S.S:
Weiterlesen
„Frau Kempf hat sich mit Engagement und Fachwissen positiv für meinen Fall eingesetzt. Ihr Schreibstil ist beeindruckend und wirkungsvoll. Herzlichen Dank."
A.B.:
Weiterlesen
Herr Luber ist ein sehr kompetenter, sehr effizienter, sehr freundlicher und sehr schnell agierender Rechtsanwalt. Seine Kompetenz und Effizienz sind besonders ausgeprägt. Ich kann Herrn Luber uneingeschränkt empfehlen. Bis jetzt, der beste Anwalt, den ich in Anspruch nehmen musste. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Voriger
Nächster

Mandantenstimmen

Aktuelle Fälle

Unfallversicherung

30.

Dez.

OLG Karlsruhe: Versicherungsschutz der privaten Unfallversicherung auch bei bloßer Verschlimmerung von Vorschäden durch Unfall!

Auch bei einer bloßen Verschlimmerung von Vorschäden durch einen Unfall besteht Versicherungsschutz der privaten Unfallversicherung. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Datum vom 30. Dezember 2016, Az. 12 U 97/16, festgestellt, dass Vorschäden nicht zum Wegfall...

19.

Okt.

BGH: Kausalität zwischen Unfall und Verletzung

Für einen adäquaten Kausalzusammenhang zwischen Unfall und Gesundheitsbeeinträchtigung reicht bereits eine nicht gänzlich unwahrscheinliche Mitwirkung aus. Der Bundesgerichthof hat mit Datum vom 19. Oktober 2016, Az. IV ZR 521/14, festgestellt, dass die Mitwirkung eines Unfalls...

16.

Feb.

OLG München: Beweislast für Leistungsfreiheit wegen freiwilliger Gesundheitsschädigung liegt bei der Unfallversicherung

Die Beweislast für die Einrede der Leistungsfreiheit wegen einer vorgeblichen freiwilligen Gesundheitsschädigung des Versicherten liegt bei der Unfallversicherung. Das Hanseatische Oberlandesgericht hat mit Datum vom 16. Februar 2016, Az. 25 U 933/13, festgestellt, dass die...

29.

Jan.

OLG Hamburg: Invaliditätsmitteilung an Versicherungsagenten der Unfallversicherung reicht aus

Eine Invaliditätsmitteilung an den Versicherungsagenten der Unfallversicherung reicht zur Fristwahrung aus. Das Hanseatische Oberlandesgericht hat mit Datum vom 29. Januar 2016, Az. 9 U 139/11, festgestellt, dass eine Invaliditätsmitteilung an den Versicherungsagenten der Unfallversicherung zur...

23.

Jun.

Beweislast der Versicherung bei Verweis auf Risikoausschluss

Dem Versicherer obliegt die Beweislast dafür, dass ein objektiver Risikoausschlussgrund auf den Versicherungsfall zutrifft. Hierauf weist der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der Fachkanzlei für Versicherungsrecht L & P Luber Pratsch...