Die Nürnberger Versicherung hat bei einem Versicherungsnehmer nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft den Versicherungsfall in der Unfallversicherung anerkannt, nachdem sie zuvor bei dem Versicherten trotz dessen Grad der Behinderung von 70 % nur eine geringe Kulanzzahlung erbracht hatte.
Der Mandant von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft hatte 2005 eine Unfallversicherung bei der Nürnberger Allgemeinen Versicherung AG abgeschlossen. Im Mai 2016 stürzte unser Mandant von einem Baum und verletzte sich hierbei schwer an beiden Schultern. Hinzu kam, dass er an Narkoseunverträglichkeit leidet, sodass eine operative Behandlung unseres Mandanten nicht möglich war.
Während das Vorliegen des Versicherungsfalls unstreitig war, stand die Schwere der Invalidität von Beginn an zwischen dem Versicherungsnehmer und der Nürnberger Unfallversicherung im Streit. Die Versicherung beauftragte schließlich einen Gutachter mit der Prüfung des Umfangs der dauernden Beeinträchtigung. Dieser stellte fest, dass nur eine leichte Invalidität festzustellen sei, da der Versicherungsnehmer mittels Operation eine Verbesserung herbeiführen könne. Zu dieser Feststellung kam der Gutachter, der von der Nürnberger Versicherung beauftragt worden war, obwohl dem Versicherungsnehmer in der Zwischenzeit die Pflegestufe 2 und ein Grad der Behinderung in Höhe von 70 % attestiert worden war und die Narkoseunverträglichkeit dauerhaft bestand.
Der Versicherungsnehmer konnte die Entscheidung der Nürnberger Versicherung, auf Grundlage des Gutachtens nur eine geringe Unfallrente zu bezahlen, ohne den Versicherungsfall wirklich anzuerkennen, nicht fassen und wandte sich hilfesuchend an Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. „Nach eingehender Prüfung gelangten wir zu dem Ergebnis, dass die Entscheidung der Nürnberger Versicherung fehlerhaft sein dürfte“, so der Fachanwalt für Versicherungsrecht. „Denn unberücksichtigt blieb bei dem von der Nürnberger Versicherung in Auftrag gegebenen Gutachten, dass eine Verbesserung des medizinischen Zustandes unseres Mandanten nicht möglich war, weil die Narkoseunverträglichkeit gerade nicht nur vorübergehend war, sondern dauerhaft bestand“. L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft haben daher das Mandat übernommen und die Nürnberger Versicherung aufgefordert, den bestehenden Anspruch des Versicherungsnehmers anzuerkennen. „Erst nach intensiver Korrespondenz mit der Nürnberger Versicherung konnten wir diese nun dazu veranlassen, den Versicherungsfall verbindlich anzuerkennen. Nun kann der nächste Schritt, die realistische Bewertung der Invaliditätshöhe, eingeleitet werden. Wir gehen davon aus, dass wir unserem Mandanten hierdurch zu einer nicht unerheblichen Invaliditätsrente verhelfen können.“