Vergleich mit Arbeitslosigkeitsversicherung R+V

Die R+V Allgemeine Versicherung hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft mit ihrem Versicherungsnehmer, der Leistungen wegen Arbeitslosigkeit beantragt hatte, einen Vergleich geschlossen, nachdem sie zuvor Leistungen abgelehnt hatte.

Der Versicherungsnehmer wurde Ende Mai 2023 betriebsbedingt gekündigt.  Er beantragte daraufhin Leistungen bei seiner Arbeitslosigkeitsversicherung, der R+V Allgemeine Versicherung, wegen Arbeitslosigkeit. Die Versicherung lehnte den Antrag aber ab und begründete dies damit, dass der zuvor erfolgte Arbeitsplatzwechsel ihr nicht angezeigt worden sei und sie daher leistungsfrei sei.

Mandatsübernahme durch L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft

Der Versicherungsnehmer wandte sich daraufhin hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Christian Luber, LL.M., M.A., übernahm in der Folge die Korrespondenz mit der Versicherung. Zur Unterstützung wurde schließlich noch der Ombudsmann für Versicherungen einbezogen.

Vergleich mit der R+V Versicherung

Die R+V bot daraufhin einen Vergleich an, der einen erheblichen Anteil der bestehenden Forderung unseres Mandanten vorsah. „Unser Mandant nahm dieses Angebot gerne an“, erläutert der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Christian Luber, LL.M., M.A. „Für uns als Rechtsanwälte ist es erfreulich, dass die fundierte Fallbearbeitung erneut zu einem Erfolg geführt hat.

Über die Kanzlei

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

 

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft

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