Versicherungsschutz bei Diebstahl durch Einsteigen in der Einbruchdiebstahlversicherung

In der Einbruchdiebstahlversicherung besteht Versicherungsschutz auch bei Diebstählen durch bloßes Einsteigen in eine Immobilie.

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Datum vom 17. März 2006, Az. 7 U 154/05, festgestellt, dass in der Einbruchdiebstahlversicherung Versicherungsschutz auch bei Diebstählen durch bloßes Einsteigen in eine Immobilie besteht. Hierauf weist die Rechtsanwältin Aylin Pratsch von der Fachkanzlei für Versicherungsrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft im Rahmen einer Rechtsprechungsübersicht hin.

Im vorliegenden Verfahren hatte die beklagte Diebstahlversicherung Leistungen aus der Einbruchdiebstahlversicherung abgelehnt. Die Versicherung begründete dies u.a. damit, dass die Versicherungsnehmerin es unterlassen habe, gegen Schadenminderungsobliegenheiten, die im Versicherungsvertrag aufgeführt seien, verstoßen zu haben, da die Versicherungsnehmerin ein Fenster im Erdgeschoss angelehnt gelassen und nicht geschlossen hatte.

Das Landgericht gab der Versicherungsnehmerin gleichwohl Recht. Die Versicherung legte hiergegen Berufung ein. Das Oberlandesgericht wies die Berufung ab und begründete dies damit, dass ein Versicherungsfall vorliege, weil der Dieb in die Immobilie eingestiegen sei. Das Einsteigen stelle einen Einbruch im Sinne der Versicherungsbedingungen dar, weil unter Einbruchdiebstahl das Verschaffen von Zugang auf ungewöhnliche, nach üblichen Gegebenheiten des Bauwerks nicht vorgesehene Weise zu verstehen sei. Diese Voraussetzungen seien beim Einsteigen durch ein auch im Erdgeschoss gelegenes und nur angelehntes Fenster erfüllt.

Das Verfahren bestätigt nach Ansicht von Rechtsanwältin Pratsch von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft die insgesamt versichertenfreundliche Ausgangslage. „Die Urteilsbegründung zeigt erneut, dass die Versicherungen darlegen und beweisen müssen, warum sie nicht leistungspflichtig sein soll. Beruft sich die Versicherung hierzu auf ihre Versicherungsbedingungen, müssen diese klar und eindeutig formuliert sein. Ist dies nicht der Fall, geht dies zu Lasten der Versicherung.“

Rechtsanwältin Pratsch empfiehlt daher Versicherungsnehmern, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft zeitnah fachanwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.

Über die Kanzlei

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

 

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