Ihre Spezialisten für Berufsunfähigkeit
Wir sind spezialisiert auf die Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung!
Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung wirft Ihnen eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht vor?
Sie sind berufsunfähig geworden. Ihre BU-Versicherung wirft Ihnen vor, die vorvertragliche Anzeigeobliegenheit verletzt zu haben. Was nun?
Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) wirft Ihnen vor, bei Vertragsabschluss wichtige Informationen verschwiegen zu haben? Das ist eine häufige Strategie von Versicherungen, um die Zahlung von Leistungen zu verweigern. Doch nicht jede Ablehnung ist rechtlich haltbar.
Wir sind darauf spezialisiert, Fälle wie Ihren zu prüfen. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung, um zu klären, ob die Argumente Ihrer Versicherung Bestand haben und welche Ansprüche Sie trotzdem durchsetzen können.

Christian Luber, LL.M., M.A.
Partner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Unser Ansatz
L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist als Fach- und Spezialkanzlei für Versicherungsrecht eine inhabergeführte, auf dem Gebiet des Versicherungsrechts tätige Fachkanzlei.
Die beiden Kanzleiinhaber betreuen Mandate stets gemeinschaftlich. Dieses fast ausschließliche Alleinstellungsmerkmal ist zwar in erheblichem Maße arbeitsintensiv, gewährleistet aber die bestmögliche Mandatsbetreuung. Beide Rechtsanwälte verfügen jeweils über besondere Stärken, die sie entsprechend in das Mandat einbringen können.
Typische Vorwürfe bei der vorvertraglichen Anzeigeobliegenheit
Die Argumente der Versicherungen
Versicherungen suchen oft nach Gründen, um Leistungen bei Berufsunfähigkeit zu verweigern – und der Vorwurf einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht gehört zu den häufigsten Ablehnungsgründen. Versicherungen stützen ihre Ablehnung oft auf folgende Argumente:
- Arglistige Täuschung: Die Versicherung behauptet, Sie hätten absichtlich falsche Angaben gemacht oder Vorerkrankungen bewusst verschwiegen. Diese schwerwiegende Anschuldigung muss die Versicherung jedoch beweisen – und das gelingt nur selten.
- Grobe Fahrlässigkeit: Es wird unterstellt, dass Sie die Gesundheitsfragen nicht mit der gebotenen Sorgfalt beantwortet haben. Der Versicherer kann in solchen Fällen den Vertrag anpassen oder kündigen.
- Relevanz für den Leistungsfall: Selbst wenn Angaben fehlen oder fehlerhaft sind, muss die Versicherung nachweisen, dass diese Informationen für die Annahme des Vertrags entscheidend gewesen wären und einen direkten Einfluss auf den Leistungsfall haben.
Nicht jede Ablehnung durch die Versicherung ist rechtens. Versicherer müssen nachweisen, dass eine Anzeigepflichtverletzung vorliegt und dass diese entscheidend für den Leistungsfall ist. Zudem sind sie verpflichtet, Sie bei Vertragsabschluss klar über die Folgen einer solchen Verletzung zu belehren – fehlt diese Belehrung, stärkt das Ihre Position. Selbst bei einfachen Fehlern bleibt Ihre Anspruchsgrundlage oft bestehen, da eine automatische Leistungsverweigerung nicht zulässig ist.
3 Schritte: So setzen wir uns für Ihre Berufsunfähigkeitsrente ein
Eine Ablehnung aufgrund angeblicher Anzeigepflichtverletzungen ist nicht das Ende. Mit unserer Hilfe können Sie Ihre Rechte wahren und möglicherweise die Leistung doch noch erhalten. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung, um die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs oder einer Klage gegen die Ablehnung zu prüfen.
- 1
Kostenfrei Kontakt aufnehmen
Senden Sie uns das Ablehnungsschreiben Ihrer Versicherung zu. Wir prüfen unverbindlich, ob die Vorwürfe gerechtfertigt sind.
- 2
Prüfung des Sachverhalts
Unsere Fachanwälte überprüfen, ob alle formalen Voraussetzungen, wie die ordnungsgemäße Belehrung, erfüllt wurden und ob die Vorwürfe rechtlich Bestand haben.
- 3
Nächste Schritte besprechen
Je nach Ergebnis besprechen wir die nächsten Schritte – von einem Einspruch gegen die Ablehnung bis hin zur Klage. Auch die Frage der Kosten und Unterstützung durch eine Rechtsschutzversicherung klären wir mit Ihnen.
Vereinbaren Sie Ihre kostenfreie Erstberatung!
Kontaktieren Sie uns via E-Mail oder Kontaktformular. Profitieren Sie von unserer kostenlosen Erstberatung dank unserer umfassenden Erfahrung mit Versicherungsfällen. Unser Kanzleisitz befindet sich in München. An den weiteren Orten sind wir zwar nicht mit einem Büro vertreten, wir vertreten Sie aber an Ihrem Wohnort in ganz Deutschland und sind unter den folgenden regionalen Servicenummern erreichbar.
München (Kanzleisitz)
Tel: 089 999 533 450
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Allianz erkennt Berufsunfähigkeit wegen Depression und Panikattacken an
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Die Allianz Lebensversicherung AG zahlt einem Versicherungsnehmer aufgrund von Depressionen und Panikattacken eine Berufsunfähigkeitsrente, nachdem zuvor die Leistungen abgelehnt wurde. Unsere Mandantschaft verfügt seit Jahren über eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Allianz. Leider erkrankte er an...
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