Die WWK Lebensversicherung hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ihrer Versicherungsnehmerin, die Leistungen wegen Berufsunfähigkeit beantragt hatte, eine Abfindung in Höhe von 100.000,00 Euro gezahlt.
Die Versicherungsnehmerin litt seit mehreren Jahren an schweren Clusterkopfschmerzen und Migräne. Sie beantragte daraufhin Leistungen bei ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung, der WWK Lebensversicherung, wegen Berufsunfähigkeit. Die Versicherung erkannte den Antrag auch für die Zukunft an, für die Vergangenheit aber nur eingeschränkt.
Leistungsantrag bei der WWK Lebensversicherung wegen Berufsunfähigkeit
Die Versicherungsnehmerin wandte sich daraufhin hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Christian Luber, LL.M., M.A., übernahm in der Folge die Korrespondenz mit der Versicherung.
Vergleichsgespräche mit der WWK Lebensversicherung wegen Berufsunfähigkeit