Württembergische Lebensversicherung zahlt Berufsunfähigkeitsrente an Versicherte wegen Depression

Die Württembergische Lebensversicherung AG zahlt nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälten einer Versicherungsnehmerin aufgrund einer Depression eine Berufsunfähigkeitsrente, nachdem sie zuvor ein dreiviertel Jahr lang kein Anerkenntnis abgegeben hatte.

Unsere Mandantin hatte im Jahr 2011 eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Württembergische Lebensversicherung AG abgeschlossen. Ende 2022 erkrankte sie an einer Depression und war seitdem berufsunfähig.

Antrag aus Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Württembergische Lebensversicherung AG

Die Versicherungsnehmerin beantragte daher Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Württembergische Lebensversicherungforderte daraufhin immer wieder neue Unterlagen, ohne ein Anerkenntnis abzugeben.

Vertretung durch L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft

Die Versicherungsnehmerin konnte sich die Verzögerung durch die Versicherung jedoch nicht erklären und wandte sich daher hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte, bundesweit tätige Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft.

Der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die Bearbeitungsdauer unverhältnismäßig war, und forderte daher unter ausführlicher Begründung der Berufsunfähigkeit die Württembergische Lebensversicherung auf, das Anerkenntnis abzugeben und Zahlungen wegen Berufsunfähigkeit zu leisten.

Anerkenntnis durch Württembergische Lebensversicherung AG

5 Wochen später erkannte die Württembergische Lebensversicherung die Berufsunfähigkeit unserer Mandantin an und zahlte alle offenen Renten.

 „Für unsere Mandantin ist dies eine erfreuliche Wendung. Für uns als Rechtsanwälte von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft bestätigt dies, dass man bereits außergerichtlich zum Erfolg kommen und den Mandanten somit langwierige Prozesse ersparen kann,“ freut sich Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A..

Über die Kanzlei

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

 

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft

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