Zurich Versicherung leistet nach Urteil des Landgerichts Memmingen Ersatz für Haftpflichtschaden in Folge eines Nachbarschaftsstreits

Die Zurich Versicherung hat nach einem Urteil des Landgerichts Memmingen den durch einen Nachbarschaftsstreit entstandenen Schaden ersetzt, nachdem die Versicherung ursprünglich nur einen Bruchteil leisten wollte.

Die Parteien des Verfahrens waren seit vielen Jahren Nachbarn. Dies hinderte den Nachbarn unserer Mandantschaft aber nicht daran, Ende 2017 mehrere über 30 Jahre alte Bäume auf dem Grundstück unserer Mandantschaft zu fällen. Dies erfolgte ohne nachvollziehbaren Grund, ohne Vorwarnung und vor allem ohne Zustimmung unserer Mandantschaft. Diese wandte sich daraufhin an die Haftpflichtversicherung des Schädigers und bat um Ersatz der Kosten für die Wiederaufforstung der Bäume. Die Zurich erkannte den Versicherungsfall auch an, zahlte aber lediglich einen Anteil von 20 % des Schadens, der sich auf einen hohen vierstelligen Betrag belief.

Nachdem es zu keiner weitergehenden Einigung kam, kontaktierte die Geschädigte die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft und bat um rechtliche Unterstützung. Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., kam nach Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die Leistungsbeschränkung offensichtlich unbegründet war. Da eine Klage aus rechtlichen Gründen nicht gegen die Zurich selbst geführt werden konnte, wurde der Schädiger selbst verklagt. Es war aber von Beginn des Verfahrens an klar, dass die Zurich Herrin des Verfahrens auf der Gegenseite sein wird.

Das Landgericht Memmingen versuchte zweimal, eine gütliche Einigung herbeizuführen. Beide Male scheiterte dies an der Gegenseite. Schließlich wurde ein Gutachten eingeholt, das die klägerische Ansicht weit überwiegend bestätigte. Der Schädiger wurde daraufhin zu Schadensersatz verurteilt. Gegen das Urteil wurde auch keine Berufung eingelegt, stattdessen leistete die Zurich zeitnah die Zahlung. „Auch, wenn sich die Angelegenheit nun ein gutes Jahr hingezogen hat, ist unsere Mandantschaft natürlich froh, ihren Schaden ersetzt zu bekommen,“ so der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber. „Das Verfahren zeigt darüber hinaus, wie lebensfremd die Entscheidungen mancher Versicherungen häufig sind.“

Über die Kanzlei

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

 

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