Die Zurich Versicherung hat nach einem Urteil des Landgerichts Memmingen den durch einen Nachbarschaftsstreit entstandenen Schaden ersetzt, nachdem die Versicherung ursprünglich nur einen Bruchteil leisten wollte.
Die Parteien des Verfahrens waren seit vielen Jahren Nachbarn. Dies hinderte den Nachbarn unserer Mandantschaft aber nicht daran, Ende 2017 mehrere über 30 Jahre alte Bäume auf dem Grundstück unserer Mandantschaft zu fällen. Dies erfolgte ohne nachvollziehbaren Grund, ohne Vorwarnung und vor allem ohne Zustimmung unserer Mandantschaft. Diese wandte sich daraufhin an die Haftpflichtversicherung des Schädigers und bat um Ersatz der Kosten für die Wiederaufforstung der Bäume. Die Zurich erkannte den Versicherungsfall auch an, zahlte aber lediglich einen Anteil von 20 % des Schadens, der sich auf einen hohen vierstelligen Betrag belief.
Nachdem es zu keiner weitergehenden Einigung kam, kontaktierte die Geschädigte die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft und bat um rechtliche Unterstützung. Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., kam nach Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die Leistungsbeschränkung offensichtlich unbegründet war. Da eine Klage aus rechtlichen Gründen nicht gegen die Zurich selbst geführt werden konnte, wurde der Schädiger selbst verklagt. Es war aber von Beginn des Verfahrens an klar, dass die Zurich Herrin des Verfahrens auf der Gegenseite sein wird.
Das Landgericht Memmingen versuchte zweimal, eine gütliche Einigung herbeizuführen. Beide Male scheiterte dies an der Gegenseite. Schließlich wurde ein Gutachten eingeholt, das die klägerische Ansicht weit überwiegend bestätigte. Der Schädiger wurde daraufhin zu Schadensersatz verurteilt. Gegen das Urteil wurde auch keine Berufung eingelegt, stattdessen leistete die Zurich zeitnah die Zahlung. „Auch, wenn sich die Angelegenheit nun ein gutes Jahr hingezogen hat, ist unsere Mandantschaft natürlich froh, ihren Schaden ersetzt zu bekommen,“ so der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber. „Das Verfahren zeigt darüber hinaus, wie lebensfremd die Entscheidungen mancher Versicherungen häufig sind.“