Elektronikversicherung: Beginn der Verjährungsfrist erst nach Beendigung der Erhebungen zur Schadenshöhe

EIn der Elektronikversicherung beginnt die Verjährungsfrist erst nach Beendigung der Erhebungen zur Schadenshöhe. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat mit Datum vom 23. Januar 2002, Az. 7 U 170/99, festgestellt, dass die Verjährungsfrist erst nach Beendigung der Erhebungen zur Schadenshöhe zu laufen beginnt. Hierauf weist die Rechtsanwältin Aylin Pratsch von der Fachkanzlei für Versicherungsrecht L & P […]