Versicherungsschutz aus der Sturmversicherung in Form des Rettungskostenersatzes besteht auch für die Beseitigung eines entwurzelten Baums. Das Amtsgericht Köpenick hat mit Datum vom 9. Oktober 2002, Az. 6 C 129/102, festgestellt, dass Versicherungsschutz aus der...
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