Sturmversicherung: Rettungskostenersatz für Beseitigung eines entwurzelten Baums

Versicherungsschutz aus der Sturmversicherung in Form des Rettungskostenersatzes besteht auch für die Beseitigung eines entwurzelten Baums. Das Amtsgericht Köpenick hat mit Datum vom 9. Oktober 2002, Az. 6 C 129/102, festgestellt, dass Versicherungsschutz aus der Sturmversicherung in Form des Rettungskostenersatzes auch für die Beseitigung eines entwurzelten Baums besteht. Hierauf weist die Rechtsanwältin Aylin Pratsch von […]