Der Einbruchdiebstahlversicherung obliegt die Beweislast hinsichtlich des Vortäuschens eines Einbruchdiebstahls. Das Oberlandesgericht Koblenz hat mit Datum vom 20. März 2003, Az. 10 U 928/02, festgestellt, dass der Einbruchdiebstahlversicherung die Beweislast hinsichtlich des Vortäuschens eines Einbruchdiebstahls...
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