Beweislast bei der Diebstahlversicherung hinsichtlich des Vortäuschens eines Einbruchdiebstahls

Der Einbruchdiebstahlversicherung obliegt die Beweislast hinsichtlich des Vortäuschens eines Einbruchdiebstahls. Das Oberlandesgericht Koblenz hat mit Datum vom 20. März 2003, Az. 10 U 928/02, festgestellt, dass der Einbruchdiebstahlversicherung die Beweislast hinsichtlich des Vortäuschens eines Einbruchdiebstahls obliegt. Hierauf weist der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der Fachkanzlei für Versicherungsrecht L & P […]