Ein unvollständig ausgefüllter Schadensantrag stellt keine zur Schadensfreiheit führende Obliegenheitsverletzung dar. Das Landgericht Dortmund hat mit Datum vom 23. März 2006, Az. 2 O 378/05, festgestellt, dass ein unvollständig ausgefüllter Schadensantrag keine zur Schadensfreiheit führende...
Ein unvollständig ausgefüllter Schadensantrag stellt keine zur Schadensfreiheit führende Obliegenheitsverletzung dar. Das Landgericht Dortmund hat mit Datum vom 23. März 2006, Az. 2 O 378/05, festgestellt, dass ein unvollständig ausgefüllter Schadensantrag keine zur Schadensfreiheit führende...
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