Die Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers in der Leitungswasserversicherung besteht erst bei Kenntnis vom Versicherungsfall. Das Landgericht Saarbrücken hat mit Datum vom 8. März 2010, Az. 14 O 222/09, festgestellt, dass die Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers in der...
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