Leitungswasserversicherung: Anzeigepflicht erst bei Kenntnis vom Versicherungsfall

Die Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers in der Leitungswasserversicherung besteht erst bei Kenntnis vom Versicherungsfall. Das Landgericht Saarbrücken hat mit Datum vom 8. März 2010, Az. 14 O 222/09, festgestellt, dass die Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers in der Leitungswasserversicherung erst bei Kenntnis vom Versicherungsfall besteht. Hierauf weist der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der […]