Sturmversicherung: Eintritt des Versicherungsfalls bei dem versicherten Risiko Schneedruck

Für die Eintrittspflicht der Sturmversicherung genügt bereits eine Mitursächlichkeit des Schneedrucks für den Schaden. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Datum vom 19. Mai 2010, Az. 7 U 10/09 festgestellt, dass für die Eintrittspflicht der Sturmversicherung bereits eine Mitursächlichkeit des Schneedrucks für den Schaden genügt. Hierauf weist die Rechtsanwältin Aylin Pratsch von der Fachkanzlei […]