Sturmversicherung: Eintritt des Versicherungsfalls bei dem versicherten Risiko Schneedruck

Für die Eintrittspflicht der Sturmversicherung genügt bereits eine Mitursächlichkeit des Schneedrucks für den Schaden.

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Datum vom 19. Mai 2010, Az. 7 U 10/09 festgestellt, dass für die Eintrittspflicht der Sturmversicherung bereits eine Mitursächlichkeit des Schneedrucks für den Schaden genügt. Hierauf weist die Rechtsanwältin Aylin Pratsch von der Fachkanzlei für Versicherungsrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft im Rahmen einer Rechtsprechungsübersicht hin.

Im vorliegenden Verfahren hatte die beklagte Elementarschadenversicherung Leistungen aus der Sturmversicherung abgelehnt. Die Versicherung begründete dies u.a. damit, dass der Versicherungsnehmer nicht den Nachweis erbracht habe, dass das Hausdach nicht allein durch bauliche Mängel eingestürzt sei. Das Landgericht gab der Versicherung Recht und wies die Klage ab.

Auf die hiergegen eingelegte Berufung verurteilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die Versicherung zur Leistungspflicht und begründete das Urteil damit, dass  für die Eintrittspflicht der Sturmversicherung bereits eine Mitursächlichkeit des Schneedrucks für den Schaden genüge. Der Versicherungsnehmer müsse zwar nachweisen, dass der auf dem Dach liegende Schnee am Einsturz mitgewirkt habe. Dies sei aber ausreichend. Es müsse nicht nachgewiesen werden, dass das Dach nicht allein aufgrund der baulichen Mängel eingestürzt sei.

Das Verfahren bestätigt nach Ansicht von Rechtsanwältin Pratsch von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft die insgesamt versichertenfreundliche Ausgangslage. „Das Urteil zeigt, dass die Gerichte die Hürden für die Versicherungsnehmer niedrig anlegen. Denn das Gericht hält die bloße Mitursächlichkeit des Schneedrucks für den Schaden für ausreichend. Dies wird aber fast immer der Fall sein, wenn ein Hausdach, auf dem Schnee liegt, einstürzt. Es ist daher von hohen Erfolgsaussichten auszugehen.“

Rechtsanwältin Pratsch empfiehlt daher Versicherungsnehmern, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft zeitnah fachanwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.

Über die Kanzlei

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

 

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