Lohnfortzahlungen stellen versicherte Leistungen der Feuerbetriebsunterbrechungsversicherung dar. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Datum vom 18. Oktober 2010, Az. 3 U 235/06, festgestellt, dass Versicherungsnehmer nicht in Vorleistung treten müssen, um Anspruch auf Ersatz...
Rechtsanwälte Partnerschaft
Fachkanzlei für Versicherungsrecht